Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) wurde erstmals im Jahr 2002 beschlossen und wird seitdem regelmäßig aktualisiert. Sie orientiert sich an den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDGs) der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Es gibt viele Maßnahmen, die Behörden ergreifen können, um Nachhaltigkeit zu fördern. Dazu gehören zum Beispiel nachhaltiges Bauen, die Nutzung erneuerbarer Energien, die energetische Sanierung von Gebäuden, die Einführung von Energie- und Umweltmanagementsystemen und die Reduzierung von CO2-Emissionen durch Mobilität. Auch die öffentliche Beschaffung kann nachhaltiger gestaltet werden, indem zum Beispiel Produkte mit geringerem ökologischen Fußabdruck bevorzugt werden. Die Organisation von Veranstaltungen kann ebenfalls nachhaltiger gestaltet werden, indem zum Beispiel auf umweltfreundliche Materialien und Verpflegung geachtet wird. Die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung ist Aufgabe des gesamten öffentlichen Sektors, ob auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene. Sie betrifft öffentliche Unternehmen wie Verkehrsbetriebe und Stadtwerke genauso wie Hochschulen, Kirchen und Non-Profit-Organisationen. Insgesamt tragen Behörden dazu bei, dass wir verantwortungsbewusst mit unserer Umwelt umgehen und langfristig zur Gesundheit des Planeten beitragen.