Was?
Wo?
Suche

Balkonkraftwerk Förderung 2026: Wo es noch Zuschüsse gibt und was du beachten musst

Paar montiert von hinten gesehen ein Solarmodul am Balkongeländer, im Vordergrund eine Kommode mit Becher und Pflanze KI-generiert
KI-generiert
Aktualisiert: Von greenya Redaktion

Eine bundesweite Balkonkraftwerk Förderung gibt es 2026 nicht. Der Bund entlastet aber über den Nullsteuersatz: Auf Module, Wechselrichter und Solarspeicher fallen 0 Prozent Mehrwertsteuer an. Dazu kommen Zuschüsse einzelner Länder und Städte von meist 150 bis 600 Euro pro Anlage. Viele Programme sind im Herbst 2026 ausgeschöpft oder beendet. Fast überall gilt: erst die Bedingungen prüfen, dann kaufen.

Balkonkraftwerk Förderung: Zuschüsse, Steuern und Fristen auf einen Blick

  • Ein bundesweites Zuschussprogramm für Balkonkraftwerke gibt es nicht, der Bund fördert indirekt über den Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz.

  • Batteriespeicher sind nur dann von der Mehrwertsteuer befreit, wenn sie Strom aus Solarmodulen speichern.

  • Mecklenburg-Vorpommern zahlt Mieterinnen und Mietern bis zu 500 Euro pro Anlage, das Landesprogramm in Sachsen ist am 30. Juni 2026 ausgelaufen (Stand: Oktober 2026).

  • München fördert mit 0,40 Euro pro Watt Peak, höchstens 320 Euro, und rechnet einen gleichzeitig gekauften Speicher zu den förderfähigen Kosten (Stand: Oktober 2026).

  • In Köln, Göttingen und Lüneburg sind die Fördertöpfe für 2026 leer, in Potsdam können derzeit keine Anträge gestellt werden.

  • In München, Kassel, Leipzig und Düsseldorf musst du den Antrag stellen, bevor du das Balkonkraftwerk kaufst, sonst verfällt der Zuschuss.

Gibt es eine bundesweite Förderung für Balkonkraftwerke?

Nein, einen Zuschuss des Bundes für Balkonkraftwerke gibt es nicht. Bundesweit wirkt nur eine steuerliche Förderung: Seit 2023 gilt beim Kauf von Solarmodulen, Wechselrichtern und passenden Speichern ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent. Bei einem Set für 500 Euro sparst du gegenüber dem alten Satz von 19 Prozent rund 95 Euro.

Die Regel steht in § 12 Absatz 3 des Umsatzsteuergesetzes. Begünstigt ist die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der wesentlichen Komponenten und „der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern“. Die Anlage muss auf oder in der Nähe einer Privatwohnung stehen. Diese Bedingung gilt als erfüllt, wenn die installierte Leistung laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt Peak beträgt. Ein Balkonkraftwerk liegt mit höchstens 2.000 Watt Modulleistung weit darunter. Den Steuervorteil bekommst du automatisch beim Kauf, ohne Antrag und ohne Budgetgrenze.

Speicher: steuerfrei nur mit Solarstrom

Beim Speicher kommt es auf den Zweck an. Ein Akku, der den Strom deines Balkonkraftwerks aufnimmt, fällt unter den Nullsteuersatz. Kaufst du dagegen eine Batterie, die nur Netzstrom zu günstigen Zeiten laden soll, etwa für einen dynamischen Stromtarif, fehlt der Bezug zur Photovoltaikanlage. Ob dann der Nullsteuersatz greift, ist nicht eindeutig geregelt. Frag im Zweifel beim Händler nach. Mit einem Komplettset samt Speicher bist du auf der sicheren Seite, denn hier ist der Bezug zur Solaranlage klar.

Auch bei der Einkommensteuer bleibst du außen vor. Nach § 3 Nr. 72 des Einkommensteuergesetzes sind Einnahmen aus Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt Peak je Wohneinheit steuerfrei. Selbst wenn du für eingespeisten Strom eine kleine Vergütung bekommst, musst du dafür nichts in der Steuererklärung angeben. Steuern fallen beim Balkonkraftwerk also nicht an, einen direkten Zuschuss vom Bund gibt es aber auch nicht.

Balkonkraftwerk Förderung nach Bundesland und Stadt (Stand: Oktober 2026)

Zuschüsse für Balkonkraftwerke kommen 2026 nur noch von wenigen Ländern und einzelnen Städten. Von 15 Programmen, die wir im Oktober 2026 auf den offiziellen Seiten der Länder, Landkreise und Städte geprüft haben, nehmen 9 noch Anträge an. Vier sind für dieses Jahr ausgeschöpft oder pausiert, zwei Landesprogramme sind beendet.

Der ADAC nennt für Förderungen von Ländern und Kommunen eine Spanne von 50 bis 500 Euro. In den geprüften Großstädten liegen die Beträge meist zwischen 150 und 600 Euro. Haushalte mit geringem Einkommen erhalten oft deutlich mehr.

Land/Stadt

Förderhöhe

Bedingungen

Status (Stand: Oktober 2026)

Mecklenburg-Vorpommern (Land)

500 Euro pro Anlage und Wohneinheit, höchstens die Kosten

Erstwohnsitz in MV, Antrag erst nach Kauf und Installation, Kaufdatum nach dem 7. November 2022

Offen für Mieterinnen und Mieter, für Eigentümer ausgeschöpft

Sachsen (Land, SAB)

300 Euro pro Wohneinheit

Erstwohnsitz in Sachsen, mindestens 300 Watt Peak, Kauf beim Händler

Beendet zum 30. Juni 2026

Berlin (Land, SolarPLUS Modul E)

Zuschuss für Steckersolargeräte

Richtlinie bis 31. Dezember 2025

Beendet, keine Neuanträge

Hamburg (Land, mit Caritas)

90 Prozent der Kosten, höchstens 500 Euro

Nur für Haushalte mit Bürgergeld, Wohngeld, BAföG oder ähnlichen Leistungen, Beratung durch die Caritas

Offen, Förderzeitraum bis 31. Juli 2027

München

0,40 Euro pro Watt Peak, höchstens 50 Prozent der Kosten (bis 320 Euro), mit München-Pass 95 Prozent

Antrag vor Bestellung oder Kauf, Wohnsitz in der Wohneinheit

Offen, Antrag über das Förderportal

Düsseldorf

50 Prozent der Kosten, höchstens 600 Euro, auch mit integriertem Speicher

Kauf erst nach Erhalt der Fördernummer, für Haushalte mit geringem Einkommen 800 Euro Zuschuss

Ausgeschrieben, kein Antragsstopp auf der Stadtseite

Kassel

150 Euro, über den Stromspar-Check bis zu 500 Euro

Antrag vor dem Kauf, Nachweis Marktstammdatenregister, Speicher förderfähig

Offen, Programm läuft bis Ende 2026

Darmstadt

200 Euro für ein Modul, 400 Euro für zwei Module, höchstens 50 Prozent

Anmeldung im Marktstammdatenregister, Antrag per Post oder E-Mail, Rechnungsdatum ab 29. Juni 2022

Offen, 2026 fortgeführt

Leipzig

bis 500 Euro pro Gerät

Nur mit Leipzig-Pass, Antrag vor dem Kauf, mindestens 300 Watt Peak

Offen, Anträge fortlaufend

Freiburg

150 Euro, mit Freiburg-Pass 300 Euro

Nur für Mieterinnen und Mieter, Antrag bis 6 Monate nach Rechnungsdatum

Offen, Online-Antrag verfügbar

Landkreis Oldenburg (Niedersachsen)

25 Prozent der Kosten, höchstens 250 Euro

Nur Balkonkraftwerk mit Speicher, Kauf ab 1. Januar 2026, Antrag bis 6 Monate nach Kauf

Offen seit 20. März 2026, solange Mittel reichen

Köln

150 Euro pro Wohneinheit, mit Köln-Pass 300 Euro

600 bis 2.000 Watt Peak, Speicher nicht förderfähig, Antrag bis 3 Monate nach Kauf

Ausgeschöpft, keine Neuanträge seit 28. September 2026

Göttingen

150 Euro, mit Speicher 250 Euro, plus 150 Euro Sozialbonus

Mindestens 600 Watt Peak

Ausgeschöpft seit Juni 2026

Lüneburg

350 Euro

Nur für Mieterinnen und Mieter

Fördertopf 2026 leer

Potsdam

250 Euro pauschal, Speicher zusätzlich 500 Euro

Energieberatung vor dem Antrag, Antragsfrist jeweils 31. Oktober

Derzeit keine Anträge möglich

Fehlt deine Stadt oder dein Landkreis in der Tabelle, kann es trotzdem eine Förderung geben. Viele kleinere Kommunen, Landkreise und regionale Energieversorger haben eigene Programme. Wir listen bewusst nur Programme, deren Bedingungen und Status wir direkt auf der offiziellen Seite des Landes, Landkreises oder der Stadt verifiziert haben.

Was die Liste über den Markt verrät

Seit 1997 beobachten wir auf greenya.de, Deutschlands Plattform für nachhaltiges Leben, wie Förderprogramme für Energiethemen entstehen und wieder verschwinden. Bei Balkonkraftwerken zeigt sich 2026 ein klares Muster: Die großen Landesprogramme laufen aus, die Städte konzentrieren ihre Mittel auf Haushalte mit geringem Einkommen. Leipzig fördert nur noch Inhaber des Leipzig-Passes, Hamburg nur Empfänger von Sozialleistungen.

Hinzu kommt der Kalender. Kommunen vergeben ihre Töpfe pro Haushaltsjahr. Köln, Göttingen und Lüneburg waren 2026 schon vor dem Herbst leer. Wer im Frühjahr kaufen will, sollte deshalb im Januar oder Februar nachsehen, ob die Stadt für das neue Jahr wieder Geld bereitstellt.

Typische Förderbedingungen: Antrag vor dem Kauf, Steckdose und Marktstammdatenregister

Die meisten Förderprogramme für Balkonkraftwerke knüpfen den Zuschuss an vier Bedingungen: den richtigen Zeitpunkt des Antrags, einen Wohnsitz im Fördergebiet, die Anmeldung im Marktstammdatenregister und technische Vorgaben zu Leistung und Steckdose. Wer nur eine davon übersieht, bekommt kein Geld, auch wenn das Balkonkraftwerk einwandfrei läuft.

Der häufigste Fehler betrifft die Reihenfolge. In München, Kassel, Leipzig und Düsseldorf musst du zuerst den Antrag stellen und darfst erst nach der Bewilligung kaufen. Kassel schreibt dazu auf der Förderseite: „Ganz wichtig: Sie stellen zuerst den Antrag.“ Andere Programme drehen das um. Mecklenburg-Vorpommern nimmt Anträge erst nach Kauf und Installation an, Freiburg und der Landkreis Oldenburg geben dir sechs Monate ab Rechnungsdatum, Köln drei Monate.

Die Drei-Daten-Regel

Die Regel ist einfach: Bevor du bestellst, notierst du dir für dein Programm drei Daten. Erstens das Antragsdatum, also ob der Antrag vor oder nach dem Kauf kommt. Zweitens das Rechnungsdatum, denn viele Richtlinien schließen Käufe vor einem Stichtag aus. Drittens das Datum der Inbetriebnahme, ab dem die Frist für die Anmeldung im Marktstammdatenregister läuft.

Die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist für jedes Balkonkraftwerk Pflicht, gefördert oder nicht. Den Netzbetreiber musst du seit dem Solarpaket I nicht mehr selbst informieren, das geschieht automatisch. Für die Förderung brauchst du die Registrierungsbestätigung fast immer als Nachweis, etwa in Kassel, Darmstadt und Köln. Wie das Balkonkraftwerk anmelden in wenigen Minuten klappt, erklärt unser Ratgeber.

Steckdose, Leistung und Zustimmung

Technisch verlangen die Programme meist ein Gerät mit höchstens 800 Watt Wechselrichterleistung und höchstens 2.000 Watt installierter Modulleistung. Manche setzen eine Untergrenze: Köln und Göttingen fördern erst ab 600 Watt Peak, Leipzig und Sachsen ab 300 Watt Peak. Laut Verbraucherzentrale verlangen einzelne Förderungen eine spezielle Einspeisesteckdose, eine Prüfung der Elektroinstallation oder die Übernahme der Kosten für einen neuen Stromzähler.

Die Einspeisesteckdose mit Wieland-Stecker ist seit der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 ohnehin Pflicht, sobald die Module mehr als 960 Watt leisten. Bei einem Balkonkraftwerk mit 2000 Watt musst du die Elektrofachkraft also in die Kosten einplanen. Potsdam rechnet den Wieland-Stecker ausdrücklich in seine Pauschale ein, München zählt für Inhaber des München-Passes die Installation einer geeigneten Steckdose zu den förderfähigen Kosten.

Mieterinnen und Mieter haben seit Oktober 2024 einen Anspruch auf Zustimmung zur Montage, denn Balkonkraftwerke gelten als privilegierte Maßnahme. Vermieter dürfen die Zustimmung nur bei Unzumutbarkeit verweigern. Einzelne Richtlinien verlangen trotzdem einen Nachweis: Leipzig fordert bei Mehrfamilienhäusern die Zustimmung des Vermieters oder einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft, Freiburg das Einverständnis der Vermietung. Was Mieter beim Balkonkraftwerk auf dem Balkon sonst beachten müssen, steht in einem eigenen Beitrag.

Förderung für ein Balkonkraftwerk mit Speicher

Eine eigene Förderung Balkonkraftwerk mit Speicher gibt es nur in wenigen Kommunen. Der Landkreis Oldenburg fördert ausschließlich Sets mit Speicher, Potsdam zahlt einen eigenen Speicherbonus von 500 Euro, Göttingen 250 statt 150 Euro. München, Kassel und Düsseldorf rechnen den Akku bei der normalen Förderung mit ein. Köln schließt Speicher dagegen ausdrücklich aus.

Die Regeln unterscheiden sich stark. In München zählt ein Speicher zu den förderfähigen Kosten, wenn du ihn zusammen mit dem Balkonkraftwerk kaufst. Weil die Förderung aber bei 0,40 Euro pro Watt Peak und höchstens 320 Euro gedeckelt ist, steigt der Zuschuss durch den Akku nicht über diese Grenze. Düsseldorf fördert ein Balkonkraftwerk „auch mit integriertem Speicher“ mit 50 Prozent der Kosten bis 600 Euro. Ein Set für 1.200 Euro bringt dort also die volle Summe. Kassel fördert dauerhaft eingesteckte Geräte mit Akku, Inselanlagen ohne Netzanschluss dagegen nicht.

Potsdam knüpft den Speicherbonus an technische Mindestanforderungen aus der Förderrichtlinie, die du vor dem Kauf nachlesen solltest. Der Landkreis Oldenburg zahlt 25 Prozent der Anschaffungskosten bis 250 Euro, aber nur, wenn der Speicher aus der Rechnung hervorgeht. Für ein Balkonkraftwerk mit Speicher zahlt Göttingen bis zu 250 Euro, Haushalte mit Sozialleistungen erhalten 150 Euro zusätzlich.

Warum Köln Speicher ausschließt

Die Stadt Köln begründet den Ausschluss im Merkblatt deutlich. Ein Batteriespeicher zu einem Steckersolargerät sei ökologisch nicht sinnvoll, und auch ein wirtschaftlicher Vorteil sei meist nicht gegeben. Diese Einschätzung passt zu den Rechnungen unabhängiger Stellen: Bei zwei Modulen wird ein Akku vor allem im Winter selten voll, und die Investition amortisiert sich später.

Anders sieht es bei drei oder vier Modulen und viel Verbrauch am Abend aus. Wann sich ein Balkonkraftwerk mit Speicher rechnet, welche Kapazität passt und was der Akku im Jahr an Strom verschiebt, zeigt unser Hauptratgeber mit Beispielrechnungen. Ein Zuschuss von 250 bis 500 Euro kann die Amortisation eines Speichers um mehrere Jahre verkürzen. Bei 37 Cent pro Kilowattstunde, dem durchschnittlichen Neukundenpreis 2026 laut BDEW (Stand: August 2026), entsprechen 250 Euro rund 675 Kilowattstunden Netzstrom.

Förderung finden und beantragen: so gehst du vor

Lokale Programme findest du am schnellsten über drei Wege: die Internetseite deiner Stadt oder deines Landkreises, die Förderdatenbank des Bundes für Landes- und Bundesprogramme und den Fördermittel-Check der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online für kommunale Zuschüsse. Prüfe bei jedem Treffer auf der offiziellen Seite, ob das Programm noch Anträge annimmt.

Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft bietet nach eigener Beschreibung einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Kleine kommunale Töpfe tauchen dort selten auf. Suchst du nach Stadt oder Postleitzahl, hilft dir die Fördermittel-Liste von co2online zu Balkonkraftwerken besser. Auch die Energieberatung der Verbraucherzentrale kennt die Programme in deiner Region.

Im zweiten Schritt lohnt ein Anruf oder eine Mail beim Klimaschutzmanagement deiner Stadt. Dort erfährst du, ob für das nächste Haushaltsjahr neue Mittel geplant sind. Auch regionale Stadtwerke bieten manchmal eigene Zuschüsse für Kundinnen und Kunden an. Ob Stadt oder Stadtwerk: Lies die Förderrichtlinie, nicht nur die Infoseite. Die entscheidenden Details zu Fristen, Mindestleistung und Speicher stehen fast immer im PDF.

So stellst du den Antrag Schritt für Schritt:

  1. Förderrichtlinie herunterladen und klären, ob du den Antrag vor oder nach dem Kauf stellen musst.

  2. Angebot oder Rechnung so wählen, dass Modulleistung, Wechselrichterleistung und gegebenenfalls Speicher klar ausgewiesen sind.

  3. Antrag stellen, Bewilligung abwarten, erst dann bestellen, falls die Richtlinie das verlangt.

  4. Balkonkraftwerk installieren und im Marktstammdatenregister registrieren.

  5. Verwendungsnachweis mit Rechnung, Registrierungsbestätigung und oft einem Foto einreichen.

Wer das richtige Gerät noch sucht, findet im Ratgeber Balkonkraftwerk kaufen die wichtigsten Komponenten und Kaufkriterien.

Häufige Fragen zur Balkonkraftwerk Förderung

Rund um Zuschüsse für Balkonkraftwerke tauchen diese fünf Fragen besonders oft auf. Die Antworten geben den Stand vom Oktober 2026 wieder.

Kann ich die Förderung nach dem Kauf noch beantragen?

Das hängt vom Programm ab. In München, Kassel, Leipzig und Düsseldorf ist ein Antrag nach dem Kauf ausgeschlossen: Die Rechnung darf nicht vor dem Antrag datiert sein. Mecklenburg-Vorpommern nimmt Anträge dagegen erst nach Kauf und Installation an. Freiburg und der Landkreis Oldenburg erlauben den Antrag bis sechs Monate nach dem Kauf, Köln bis drei Monate. Lies deshalb immer zuerst die Förderrichtlinie, bevor du bestellst.

Werden Balkonkraftwerke 2026 in Bayern gefördert?

Ein Landesprogramm für Balkonkraftwerke gibt es in Bayern nicht. Zuschüsse zahlen nur Kommunen, am bekanntesten ist München mit 0,40 Euro pro Watt Peak und höchstens 320 Euro. Inhaber des München-Passes erhalten 95 Prozent der förderfähigen Kosten. Einige kleinere bayerische Gemeinden haben eigene Programme, deren Bedingungen du auf der Seite deiner Gemeinde findest. Den Nullsteuersatz bekommst du in Bayern wie überall in Deutschland automatisch.

Gibt es eine Förderung für Mieter?

Ja, einige Programme richten sich sogar nur an Mieterinnen und Mieter. Mecklenburg-Vorpommern zahlt bis zu 500 Euro, nachdem das Kontingent für Eigentümer ausgeschöpft ist. Freiburg fördert ausschließlich Mieter und zahlt 150 Euro, mit Freiburg-Pass 300 Euro. Lüneburg zahlt Mietern 350 Euro, der Topf für 2026 ist aber leer. Hamburg übernimmt für einkommensschwache Haushalte bis zu 90 Prozent der Kosten.

Muss ich den Zuschuss versteuern?

Für private Betreiber fällt beim Balkonkraftwerk in der Regel keine Steuer an. Einnahmen aus Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt Peak sind nach § 3 Nr. 72 Einkommensteuergesetz steuerfrei, und beim Kauf gilt der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz. Eine Steuererklärung für das Balkonkraftwerk brauchst du nicht. Bei Fragen zu deinem Einzelfall hilft das Finanzamt oder eine Steuerberatung.

Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?

Das regelt jede Richtlinie selbst. Sachsen schloss ausdrücklich aus, zusätzlich Zuschüsse anderer öffentlicher Stellen zu beantragen. Lüneburg erlaubt grundsätzlich, andere Förderprogramme zu kombinieren. Den Nullsteuersatz kannst du immer mitnehmen, weil er keine Förderung im engeren Sinn ist. Gib bei jedem Antrag wahrheitsgemäß an, ob du schon einen anderen Zuschuss erhalten oder beantragt hast.

Fazit: Förderung prüfen, bevor du bestellst

150 bis 600 Euro Zuschuss sind 2026 noch drin, aber nur in wenigen Städten und mit klaren Regeln. Den Nullsteuersatz bekommst du überall automatisch, auch für einen Speicher, der Solarstrom aufnimmt. Wer in München, Kassel, Leipzig oder Düsseldorf wohnt, muss den Antrag vor dem Kauf stellen.

Unsere Empfehlung: Prüfe zuerst die Seite deiner Stadt und die Förderrichtlinie, notiere Antrags-, Rechnungs- und Inbetriebnahmedatum und registriere das Gerät im Marktstammdatenregister. Ist dein Programm ausgeschöpft, lohnt der Blick ins neue Haushaltsjahr. Ein Balkonkraftwerk rechnet sich bei steigenden Strompreisen meist auch ohne Zuschuss nach wenigen Jahren.

Quellen und weiterführende Informationen