Wärmepumpen-Förderung 2026: Was der 21. Juli für deinen Zuschuss bedeutet
Bis zu 22.400 Euro Zuschuss und 80 Prozent Förderquote: So viel gibt es 2026 für eine neue Wärmepumpe, wenn du zum richtigen Zeitpunkt beantragst. Seit dem 21. Juli 2026 gilt dafür ein komplett umgebautes Bonus-System der KfW. Es verändert den Zuschuss für viele Haushalte spürbar, streicht die Förderung insgesamt aber nicht.
Die Wärmepumpen-Förderung 2026 ist der staatliche KfW-Zuschuss aus dem Förderprogramm 458 der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Er erstattet Eigentümern beim Ersatz einer fossilen Heizung durch eine Wärmepumpe je nach Haushaltseinkommen zwischen 46 und 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
Wärmepumpen-Förderung 2026: Fakten auf einen Blick
| Fakt | Wert |
|---|---|
| Zuständige Stelle | KfW, Programm 458 (BAFA führt nur noch das Wärmeerzeuger-Portal) |
| Neue Bedingungen seit | 21. Juli 2026 |
| Grundförderung | 30 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 Prozent, sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte |
| Einkommensbonus | gestaffelt 40 / 30 / 10 Prozent je nach Haushaltseinkommen |
| Maximaler Zuschuss (1. Wohneinheit) | 22.400 Euro (80 Prozent von 28.000 Euro förderfähigen Kosten) |
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zahlt die Wärmepumpen-Förderung seit dem 1. Januar 2024 ausschließlich über die KfW aus, konkret über das Förderprogramm 458. Das Programm ist Teil der staatlichen Förderung für erneuerbare Energien im Gebäudebereich. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) selbst überweist kein Geld mehr, sondern pflegt lediglich das Wärmeerzeuger-Portal, die offizielle Liste förderfähiger Wärmepumpenmodelle. Wer heute noch von „BAFA-Förderung“ spricht, meint technisch die KfW-Auszahlung nach BEG-Richtlinie. Rechtliche Grundlage bleibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Verbindung mit der jeweils gültigen BEG-Förderrichtlinie, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie regelmäßig anpasst. Der Heizungstausch läuft dabei technisch als sogenannte BEG-Einzelmaßnahme (BEG EM); er grenzt sich von der umfassenderen Förderung für energetische Komplettsanierungen ganzer Wohngebäude ab.
Die Bundesregierung begründet die Reform selbst damit, die Förderung solle „sozialer, effizienter und fokussierter“ werden (BMWE/energiewechsel.de, Meldung vom 9. Juli 2026). Sozialer heißt in der Praxis: Haushalte mit niedrigerem Einkommen erhalten einen deutlich höheren Bonus als zuvor, während Besserverdienende ohne Einkommensbonus auskommen müssen. Effizienzsteigerung bezieht sich auf den Wegfall des pauschalen Effizienzbonus zugunsten einer verbindlichen technischen Kältemittel-Vorgabe ab 2028. Fokussierter bedeutet, dass die Förderung stärker auf den tatsächlichen Ersatz einer alten fossilen Heizung zielt statt auf den reinen Neubau oder Gerätetausch unter Wärmepumpen.
Wie stark der Stichtag wirkt, zeigt eine einfache Rechnung der greenya-Redaktion auf Basis der offiziellen Fördersätze. Im Standardfall, also Grundförderung plus Klimageschwindigkeitsbonus ohne Einkommensbonus, sinkt der Zuschuss um rund 1.435 Euro, sobald nach Februar 2027 ein halbes Jahr verstreicht. Dann fallen sowohl der Bonus-Satz als auch die förderfähigen Höchstkosten automatisch. Diese Juli-Stichtag-Regel gilt für jede weitere Sechsmonats-Stufe erneut: Planst du, eine alte Öl- oder Gasheizung zu ersetzen, verschenkst du mit jedem verstrichenen Halbjahr reales Geld.
Ein verbreitetes Vorurteil lautet, die Wärmepumpen-Förderung sei durch die Reform weggefallen. Das stimmt nicht. Ehrlich ist die Antwort aber differenzierter: Bei niedrigem Haushaltseinkommen steigt der maximale Zuschuss sogar auf bis zu 80 Prozent oder 22.400 Euro. Ohne Einkommensbonus sinkt er dagegen: von vorher 55 Prozent beziehungsweise 16.500 Euro auf jetzt 46 Prozent beziehungsweise 12.880 Euro. Das ist ein Minus von rund 3.620 Euro. Die Reform schichtet die Boni also um. Sie streicht nicht das gesamte Fördervolumen.
Wärmepumpen-Förderung ab 21. Juli 2026: Das hat sich geändert
Bis zum 20. Juli 2026 galt eine ältere Fassung der BEG-Richtlinie mit anderen Bonus-Bausteinen. Seit dem 21. Juli 2026 ersetzt eine neue, stärker nach Einkommen gestaffelte Struktur diese Sätze vollständig. Nur wer bis zum Stichtag eine gültige Bestätigung zum Antrag eingereicht hatte, durfte während einer kurzen Übergangsphase noch zu den alten Konditionen abrechnen.
| Förderbaustein | Bis 20. Juli 2026 | Ab 21. Juli 2026 |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 Prozent | 30 Prozent |
| Einkommensbonus | einheitlich 30 Prozent | gestaffelt 40 / 30 / 10 Prozent |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 Prozent | 16 Prozent, sinkt ab 2027 |
| Effizienzbonus (natürliches Kältemittel) | 5 Prozent | entfällt |
| Maximal förderfähige Kosten | 30.000 Euro | 28.000 Euro |
| Höchstfördersatz | 70 Prozent | 80 Prozent |
| Maximaler Zuschuss | 21.000 Euro | 22.400 Euro |
Auffällig an der Reform ist die Umkehrung der Logik: Vorher profitierten alle Einkommensgruppen gleich stark vom Einkommensbonus. Jetzt bündelt die Förderung deutlich mehr Geld bei Haushalten mit niedrigerem Einkommen, während der pauschale Effizienzbonus für natürliche Kältemittel ersatzlos wegfällt. Ab 1. Januar 2028 sind nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan (R290) oder Ammoniak (R717) grundsätzlich förderfähig. Damit wird der alte Effizienzbonus zur verbindlichen technischen Anforderung.
Die maximal förderfähigen Kosten sinken zudem nicht abrupt, sondern in klar terminierten Sechsmonats-Schritten. Sie fallen von 28.000 Euro im Zeitraum bis Ende Januar 2027 auf 27.250 Euro bis Ende Juli 2027. Danach sinken sie weiter um jeweils 750 Euro pro Halbjahr. Parallel dazu sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus im selben Rhythmus um vier Prozentpunkte, bis er nach heutigem Stand im August 2028 ganz auslaufen soll. Planst du eine Sanierung, solltest du diesen Fahrplan in deine Zeitplanung einbeziehen. Denn kurz vor jedem Absenkungstermin musst du mit einem Ansturm auf freie Handwerkertermine rechnen. Planst du obendrein eine energetische Sanierung der Gebäudehülle inklusive Wärmedämmung, findest du dazu vertiefende Hintergründe im Beitrag zur energetischen Gebäudesanierung 2026.
Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung 2026 genau?
Die Gesamtförderung setzt sich aus bis zu drei Bausteinen zusammen. Die Grundförderung bringt 30 Prozent für alle, der Klimageschwindigkeitsbonus 16 Prozent für Selbstnutzer, die eine alte fossile Heizung ersetzen. Hinzu kommt der Einkommensbonus, gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen. Die drei Bausteine addieren sich, sind aber gesetzlich bei 80 Prozent der förderfähigen Kosten gekappt. Familien mit minderjährigen Kindern erhalten zusätzlich einen Abschlag von 10.000 Euro auf das angerechnete Einkommen.
| Haushaltseinkommen | Einkommensbonus | Gesamtsatz (mit Klimabonus) | Zuschuss bei 28.000 Euro Kosten |
|---|---|---|---|
| bis 30.000 Euro | 40 Prozent | 86 Prozent, gekappt auf 80 Prozent | 22.400 Euro |
| 30.001 bis 40.000 Euro | 30 Prozent | 76 Prozent | 21.280 Euro |
| 40.001 bis 50.000 Euro | 10 Prozent | 56 Prozent | 15.680 Euro |
| über 50.000 Euro (ohne Bonus) | 0 Prozent | 46 Prozent | 12.880 Euro |
Wichtig für die Praxis: Tauschst du eine bereits bestehende, funktionierende Wärmepumpe gegen ein neueres Modell, bekommst du in aller Regel nur die Grundförderung. Das gilt, wenn du damit keine fossile Heizung ersetzt. Ein möglicher Einkommensbonus kommt hinzu, der Klimageschwindigkeitsbonus dagegen nicht. Hintergrund zur schrittweisen Verschärfung der Regeln für fossile Heizungen liefert der Beitrag zum Ölheizungsverbot und seiner Wirkung auf die CO2-Emissionen.
Ein Rechenbeispiel macht die Wirkung der Staffelung greifbar. Ein Ehepaar mit einem gemeinsamen zu versteuernden Jahreseinkommen von 38.000 Euro tauscht eine 22 Jahre alte Gasheizung gegen eine Wärmepumpe für 28.000 Euro förderfähige Kosten. Es erhält 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und 30 Prozent Einkommensbonus, insgesamt 76 Prozent oder 21.280 Euro Zuschuss. Bei einem Jahreseinkommen von 52.000 Euro ohne Einkommensbonus sänke der Zuschuss für dieselbe Maßnahme auf 46 Prozent oder 12.880 Euro. An der eingebauten Technik ändert sich dabei nichts. Allein das Haushaltseinkommen entscheidet damit über einen Unterschied von mehr als 8.000 Euro.
Wärmepumpen-Förderung beantragen: Schritt für Schritt
Der Antrag zur Wärmepumpen-Förderung läuft über drei aufeinanderfolgende Schritte: Bestätigung zum Antrag, Liefervertrag mit Fördervorbehalt und Online-Antrag im KfW-Kundenportal. Diese Reihenfolge musst du einhalten, denn ein verbindlicher Vertrag ohne Fördervorbehalt zählt bereits als Vorhabenbeginn und schließt die komplette Förderung aus.
Im ersten Schritt erstellt ein zugelassener Energieeffizienz-Experte eine Bestätigung zum Antrag (BzA); sie bescheinigt die technischen Fördervoraussetzungen. Im zweiten Schritt schließt du mit einem Fachbetrieb einen Liefer- und Leistungsvertrag, der ausdrücklich unter der aufschiebenden Bedingung einer Förderzusage steht. Er wird also nur wirksam, wenn die KfW die Förderung bewilligt. Erst im dritten Schritt reichst du den Online-Antrag im KfW-Kundenportal ein, zusammen mit den erforderlichen Nachweisen. Nach der Zusage bleiben 36 Monate Zeit für die Umsetzung. Die aktuelle Förderrichtlinie erwähnt keine Möglichkeit zur Verlängerung dieser Frist. Plane deshalb von Anfang an realistisch mit deinem Fachbetrieb.
Auf greenya.de beobachten wir seit der Reform verstärkt Leseranfragen, die weiterhin gezielt nach der „BAFA-Förderung Wärmepumpe“ suchen. Dabei läuft die Auszahlung längst vollständig über die KfW. Diese Verwechslung ist verständlich, weil das BAFA jahrelang selbst ausgezahlt hat. Sie kann aber beim Antrag zu falschen Ansprechpartnern führen, wenn Verbraucher versuchen, direkt beim BAFA einen Zuschussantrag zu stellen, statt ihn im KfW-Portal einzureichen.
Bist du dir beim Liefer- und Leistungsvertrag unsicher, ob die aufschiebende Bedingung korrekt formuliert wurde, lass dir diese Klausel vom Fachbetrieb schriftlich bestätigen. Mach das, bevor du unterschreibst. Ein bindender Vertrag ohne diese Klausel kann die gesamte Förderfähigkeit rückwirkend gefährden, selbst wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
Für wen lohnt sich die Wärmepumpe 2026 trotz sinkender Förderung?
Trotz der niedrigeren Höchstsätze rechnet sich die Wärmepumpe für die meisten Ersatz-Fälle einer alten fossilen Heizung weiterhin. Zwei Faktoren kommen zum Zuschuss hinzu: Steigende CO2-Preise verteuern den Weiterbetrieb von Öl- und Gasheizungen Jahr für Jahr. Und Strom ist im Schnitt günstiger, auch wenn die Preise schwanken. Nutzt du außerdem einen dynamischen Stromtarif, senkst du die laufenden Betriebskosten der Wärmepumpe weiter.
Alternativ zur staatlichen Förderung über die KfW kannst du eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der Kosten über drei Jahre nutzen. Sie lässt sich allerdings nicht mit dem KfW-Zuschuss kombinieren. Für Haushalte mit geringerer Steuerlast oder ohnehin niedrigem Einkommen bleibt der KfW-Zuschuss in aller Regel die bessere Wahl. Er fließt unabhängig von der individuellen Steuerschuld in voller Höhe.
Den Restbetrag, den der Zuschuss nicht deckt, kannst du über einen zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit finanzieren. Er lässt sich mit der staatlichen Förderung kombinieren und steht für Wohnungen genauso offen wie für Einfamilienhäuser. Stimme den Zeitpunkt der Antragstellung mit dem Zuschussantrag ab, denn du musst beide Anträge in der Praxis parallel bei der KfW einreichen. Für Mietshaushalte, die den Heizungstausch nicht selbst beantragen, sind die neuen Umlage- und Ankündigungsregeln relevant. Der Beitrag zur Wärmepumpen-Pflicht und Heizkostenabrechnung für Mieter und Vermieter ordnet sie ein.
Bist du dir technisch noch nicht sicher, ob eine Wärmepumpe oder eine Alternative wie eine moderne Pelletheizung besser passt, hilft dir ein Vergleich weiter. Einen unabhängigen Überblick findest du im Beitrag zu Pelletheizungen, ihren Kosten und ihrer eigenen Förderlogik. Interessierst du dich für die Klimabilanz der Technik selbst, findest du ergänzend eine Einordnung im Beitrag dazu, warum ökologische Wärmepumpen als zukunftssicher gelten.
Welche technischen Anforderungen muss die Wärmepumpe erfüllen?
Nicht jede Wärmepumpe ist automatisch förderfähig. Die KfW verlangt eine Mindest-Jahresarbeitszahl (JAZ), also ein Verhältnis von erzeugter Wärme zu eingesetztem Strom, das je nach Wärmequelle unterschiedlich hoch ausfällt. Luft-Wasser-Wärmepumpen, die günstigste und am häufigsten verbaute Bauart, müssen eine geringere Effizienz nachweisen als Erdwärme- oder Sole-Wasser-Wärmepumpen. Letztere arbeiten technisch von Natur aus effizienter, weshalb für sie höhere Maßstäbe gelten. Ein anerkanntes Prüfzeichen im Wärmeerzeuger-Portal des BAFA erbringt diesen Nachweis; das Portal listet jedes förderfähige Modell einzeln.
Die Förderrichtlinie verlangt in vielen Fällen zusätzlich den Einbau eines hydraulischen Abgleichs. Je nach Bestandsgebäude kommt eine Mindestgröße des Pufferspeichers hinzu, damit die Wärmepumpe auch in kalten Wintermonaten zuverlässig arbeitet. Ein Fachbetrieb prüft diese Voraussetzungen im Rahmen der Bestätigung zum Antrag, sodass du dich in der Praxis nicht selbst durch die technischen Detailanforderungen arbeiten musst. Bei einem Mehrfamilienhaus gilt außerdem eine andere Kostendeckelung als beim Einfamilienhaus: Die maximal förderfähigen Kosten gelten gestaffelt pro Wohneinheit. Vermieter und Eigentümergemeinschaften sollten sich deshalb individuell beim Energieeffizienz-Experten beraten lassen, bevor sie umsteigen.
Zusätzliche Förderprogramme von Ländern und Kommunen
Neben der Bundesförderung bieten einzelne Bundesländer, Kommunen und teilweise auch Stadtwerke eigene, ergänzende Förderprogramme für den Heizungstausch an. Diese lassen sich grundsätzlich mit der KfW-Förderung kombinieren, solange die Gesamtförderung die tatsächlichen Investitionskosten nicht übersteigt. Nordrhein-Westfalen etwa fördert über sein Landesprogramm progres.nrw seit Jahren zusätzliche Energieeffizienz- und Wärmenetzmaßnahmen. Auch einzelne Stadtwerke legen eigene, lokal begrenzte Zuschusstöpfe für den Heizungstausch auf. Solche Programme haben meist nur ein festes Jahresbudget und können deshalb je nach Anmeldezeitpunkt schon nach wenigen Wochen ausgeschöpft sein.
Planst du eine Wärmepumpe, solltest du deshalb vor der Antragstellung bei der KfW gezielt prüfen, ob es ein Zusatzprogramm gibt. Infrage kommen die eigene Kommune, der zuständige Netzbetreiber oder das Bundesland. Diese Prüfung kostet wenig Zeit, kann aber je nach Programm mehrere Hundert bis wenige Tausend Euro zusätzlichen Zuschuss bedeuten, der sonst ungenutzt bliebe.
Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung 2026
Ist die Wärmepumpen-Förderung 2026 noch attraktiv?
Ja, wenn auch nicht mehr für jeden gleich attraktiv. Haushalte mit niedrigem Einkommen profitieren jetzt sogar von bis zu 80 Prozent oder 22.400 Euro Zuschuss. Haushalte ohne Einkommensbonus müssen dagegen mit rund 3.620 Euro weniger auskommen als vor der Reform. Insgesamt bleibt die Förderung damit deutlich attraktiver, als das Vorurteil vom kompletten Wegfall suggeriert.
Kann ich noch die alte, höhere Förderung bekommen?
Ja, aber nur unter einer Bedingung: Bis zum 20. Juli 2026 musste eine gültige Bestätigung zum Antrag vorliegen, und der Antrag musste während der kurzen Übergangsphase eingereicht werden. Die KfW bearbeitet solche Anträge dank Vertrauensschutz noch nach den alten, vor der Reform gültigen Förderbedingungen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten die neuen Sätze für alle übrigen Neuanträge ausschließlich.
Wie lange dauert die Bearbeitung des KfW-Antrags?
Nach vollständiger Einreichung im KfW-Kundenportal vergehen in der Praxis meist wenige Wochen bis zur Förderzusage. Danach bleiben 36 Monate Zeit für die Umsetzung der Maßnahme; die aktuelle Förderrichtlinie erwähnt keine Möglichkeit zur Verlängerung dieser Frist. Nach Abschluss der Arbeiten muss der Energieeffizienz-Experte oder Fachbetrieb ergänzend innerhalb von sechs Monaten eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) einreichen, sonst verfällt die Zusage rückwirkend.
Ist die Förderung mit der Steuerermäßigung kombinierbar?
Nein. Haushalte müssen sich für einen der beiden Wege entscheiden. Zur Wahl stehen der KfW-Zuschuss aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude oder die steuerliche Ermäßigung von 20 Prozent der Kosten über drei Jahre. Eine Kombination beider Förderwege für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen.
Welche Kältemittel sind ab 2028 noch förderfähig?
Ab dem 1. Januar 2028 sind nach der aktuellen Richtlinie nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan (R290) oder Ammoniak (R717) grundsätzlich förderfähig. Planst du jetzt, solltest du diese technische Anforderung bereits bei der Modellauswahl berücksichtigen. Viele ältere Modelle mit synthetischen Kältemitteln wie R410A gelten bis dahin technisch als überholt und verlieren ihre Förderfähigkeit. Für den Neubau gelten davon abweichende Förderwege über eigene KfW-Effizienzhaus-Programme. Dort zählt die Wärmepumpe als Baustein des Effizienzhaus-Standards, nicht als Einzelmaßnahme wie im hier beschriebenen Bestandsfall.
Fazit: Förderung umgebaut, nicht abgeschafft
Der Bund hat die Förderung von Wärmepumpen zum 21. Juli 2026 umgebaut, nicht abgeschafft. 30 Prozent Grundförderung bleiben. Der Rest verschiebt sich deutlich zugunsten niedrigerer Einkommen. Ersetzt du eine alte fossile Heizung und wohnst selbst im Gebäude, bekommst du weiterhin einen Zuschuss zwischen 46 und 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Die neue, gestaffelte Logik solltest du dabei genau kennen. Jede weitere Verzögerung über die kommenden Absenkungsstufen hinweg kostet real Geld, weil sowohl Bonus-Satz als auch förderfähige Höchstkosten halbjährlich sinken. Planst du eine Wärmepumpe, geh deinen Antrag deshalb möglichst zeitnah und mit einer sauber formulierten aufschiebenden Bedingung im Vertrag an.
Quellen und weiterführende Informationen
- KfW (2026): Anpassungen in den KfW-Produkten der Bundesförderung für effiziente Gebäude
- BMWE / energiewechsel.de (2026): Sozialer, effizienter und fokussierter: Anträge für neue Gebäudeförderung ab 21. Juli möglich
- BAFA: Wärmeerzeuger-Portal (WEP)
- Verbraucherzentrale (2026): Heizungsförderung für Bestandsgebäude: Heizen mit Erneuerbaren Energien
- ADAC (2026): Neue Konditionen für die Wärmepumpe-Förderung seit 21. Juli 2026