Als Eigentümer eines Altbaus kann ich meine Energiekosten bis zu 80% senken! Mit einem hochqualifizierten anerkannten Energieberater (BAFA). Anspruch auf eine staatlich geförderte Energieberatung vor Ort haben alle Gebäude- und Wohnungseigentümer, wenn das Haus vor dem 1.1.1984 errichtet wurde (neue Bundesländer 1.1.1989) und vorwiegend für Wohnzwecke genutzt wird. Der Vor-Ort-Energieberater erstellt einen umfassenden, individuellen und objektbezogenen Beratungsbericht. Der Staat fördert die Beratung mit mindesten 175,- EUR Zuschuss. Die wesentlichen Inhalte des Berichts umfassen: -Erhebung des IST-Zustandes von Gebäude, Heizung und energetischen Schwachstellen. -Vorschläge zu Energiesparmaßnahmen inklusive Wirtschaftlichkeitsberechnung -Berücksichtigung des Einsatzes erneuerbarer Energien -Maßnahmekatalog mit differenzierter Darstellung der Einsparpotentiale -Objektbezogene Fördermittelauskunft -Darstellung der Schadstoff-Emissionsraten und CO2-Einsparpotentiale -KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm, bauen Sie das zinsverbilligte Darlehen in Ihre Modernisierung ein.