EmpCo und KI-Sichtbarkeit: Warum Greenwashing-Claims ab 2026 auch KI-Empfehlungen gefährden
Ab dem 27. September 2026 verbietet das deutsche UWG pauschale Umweltaussagen ohne Beleg, Klimaneutralität von Produkten durch Kompensation und eigene Siegel ohne unabhängige Zertifizierung. EmpCo und KI-Sichtbarkeit hängen dabei direkt zusammen: Generative KI wie ChatGPT, Gemini oder Copilot übernimmt solche Claims oft fast wörtlich in ihre Empfehlungen. Belegte Aussagen mit Zahl, Norm oder Zertifikat bleiben erlaubt und zitierfähig.
EmpCo und KI-Suche: Stichtag, Verbote und Risiken für Unternehmen
Das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG vom 12. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 43) setzt die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 in deutsches Recht um und tritt im Wesentlichen am 27. September 2026 in Kraft.
Eine Abverkaufsfrist über den 27. September 2026 hinaus sieht das Gesetz für Waren mit unzulässigen Umweltaussagen oder Siegeln laut IHK Lippe zu Detmold nicht vor.
Als Umweltaussage gelten nach dem neuen § 2 UWG auch Bilder, Symbole, Markennamen und Firmennamen, die eine positive Umweltwirkung nahelegen.
Belegte Profilangaben auf Drittseiten dienen KI-Systemen als Quelle: Auf die Frage nach einem Fachhandel für Naturdämmstoffe und Naturfarben in Berlin nannte ChatGPT den Betrieb Natur am Bau an erster Stelle von drei und führte greenya.de, Deutschlands Plattform für nachhaltiges Leben seit 1997, als Quelle an (Stand: September 2026).
In einer redaktionellen Stichprobe vom 16. September 2026 enthielten 6 von 17 Anbieterbeschreibungen, die ChatGPT auf drei kaufnahe Fragen lieferte, eine Klimaneutralitäts- oder Ausgleichsaussage.
Nur 4 dieser 17 Anbieterbeschreibungen aus ChatGPT nannten einen prüfbaren Beleg wie eine Zahl, eine Norm oder ein Zertifikat.
EmpCo im UWG 2026: Was ab dem 27. September gilt
EmpCo-konforme Umweltaussagen sind Aussagen über die Umweltwirkung von Produkten oder Dienstleistungen eines Unternehmens, die im selben Medium klar spezifiziert und durch Zahl, Norm, anerkanntes Umweltzeichen oder unabhängige Zertifizierung belegt sind. Diesen Maßstab verankert das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG ab dem 27. September 2026 in Deutschland, um Greenwashing zu bekämpfen; belegte Umweltvorteile bleiben kommunizierbar.
Das Gesetz erweitert vor allem den Anhang des UWG, die sogenannte schwarze Liste. Gegenüber Verbrauchern sind dort aufgeführte Praktiken stets unzulässig, ohne dass eine Irreführung im Einzelfall nachgewiesen werden muss. Neu hinzu kommen:
Nr. 2a: ein Nachhaltigkeitssiegel, das weder auf einem Zertifizierungssystem beruht noch staatlich festgesetzt wurde.
Nr. 4a: eine allgemeine Umweltaussage wie „umweltfreundlich“ oder „ökologisch“, wenn keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisbar ist, etwa über das EU Ecolabel oder ein Typ-I-Umweltzeichen nach DIN EN ISO 14024 wie den Blauen Engel.
Nr. 4b: eine Umweltaussage zum ganzen Produkt oder Unternehmen, die nur einen Teilaspekt betrifft.
Nr. 4c: die Aussage, ein Produkt habe wegen Kompensation neutrale, verringerte oder positive Klimawirkung.
Nr. 10a: gesetzliche Pflichten, die als Besonderheit des eigenen Angebots dargestellt werden.
Zusätzlich regelt der neue § 5 Abs. 3 Nr. 4 UWG Zukunftsaussagen. „Klimaneutral bis 2035“ ist nur zulässig mit einem detaillierten, realistischen Umsetzungsplan, messbaren, zeitgebundenen Zielen, zugewiesenen Ressourcen und regelmäßiger Prüfung durch unabhängige externe Sachverständige, deren Ergebnisse öffentlich sind. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD fällt laut KPMG Law grundsätzlich nicht darunter, weil sie verpflichtend ist und sich nicht an Verbraucher richtet.
Ein verbreiteter Irrtum lautet, das neue Greenwashing-Verbot untersage jede Kommunikation über Klimaschutz. Das stimmt nicht. Verboten sind unklare oder unbelegte Umweltversprechen, nicht die Information. „Versandkarton aus 100 % Altpapier“ bleibt zulässig. Auch Nachhaltigkeitsbemühungen wie die Finanzierung von Klimaschutzprojekten darfst du nennen, solange du daraus keine Klimaneutralität des Produkts ableitest.
Verstöße führen typischerweise zu Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände. Bei weitverbreiteten Verstößen in mehreren EU-Staaten erlaubt der neue § 19 UWG Behörden gegenüber Unternehmen mit mehr als 1,25 Millionen Euro Jahresumsatz Geldbußen bis zu 4 % des Jahresumsatzes. Jede Umweltaussage braucht deshalb ihren Beleg an derselben Stelle. Genau diese Stelle verlässt ein Text, sobald eine KI ihn weiterverarbeitet.
Wie generative KI Umweltaussagen in die KI-Suche trägt
Umweltaussagen gelangen in KI-Antworten, weil KI-Modelle wie ChatGPT, Gemini und Perplexity sowie die Google-Suche bei Fragen kurz vor der Kaufentscheidung Webquellen abrufen und daraus eine eigene Zusammenfassung schreiben. Diese Technologie nutzt Firmenwebsites, Verzeichnisprofile, Fachartikel und Pressetexte als Stoff, oft samt der Adjektive, die dort stehen.
Laut Googles Dokumentation zu KI-Funktionen können AI Overviews und AI Mode per „Query Fan-out“ mehrere verwandte Suchen ausführen und so eine breitere Auswahl an Quellen heranziehen. Wie stark dabei Drittseiten zählen, zeigt die Studie „What Is AI Reading?“ von Muck Rack aus dem Mai 2026: Von über 25 Millionen ausgewerteten Links aus ChatGPT, Claude und Gemini stammten 84 % der Zitate aus Earned Media, also aus redaktionellen und unabhängigen Quellen.
Der Echo-Effekt von Umweltaussagen, wie wir ihn nennen, verläuft in drei Stufen. Eine Aussage entsteht auf der eigenen Website (Ursprung). Sie wird in Verzeichnissen, Fachartikeln und Pressemitteilungen wiederholt (Resonanz). Und sie taucht in KI-Anwendungen wieder auf (Echo). Wer nur den Ursprung korrigiert, hört das Echo weiter, solange die Resonanzstellen online sind.
Die Risiken für Unternehmen sind damit doppelt. Erstens können Aussagen abmahnbar sein, die du selbst veröffentlicht oder veranlasst hast, auch auf fremden Seiten. Zweitens verbreiten KI-Antworten alte Claims weiter und kürzen sie dabei; die Spezifizierung kann wegfallen. Die Chance liegt im Umkehrschluss: Eine Zahl mit Bezugsgröße übersteht eine Kürzung eher, weil sie selbst die Aussage ist.
Und wer haftet für die KI-Antwort selbst? Das Landgericht München I hat am 28. Mai 2026 im Eilverfahren (Az. 26 O 869/26) eine KI-Übersicht von Google als eigene Äußerung des Suchmaschinenbetreibers gewertet, weil die Funktion Inhalte selbstständig zusammenfasst und neu formuliert, wie beck-aktuell berichtet. Der Fall betraf eine rufschädigende Aussage über einen Verlag, keine Umweltwerbung. Eine Entlastung für Unternehmen folgt daraus nicht: Die Quelltexte, aus denen die KI schöpft, bleiben Aussagen derer, die sie veröffentlicht haben.
Stichprobe: Was ChatGPT am 16. September 2026 empfahl
Für diesen Artikel hat die Redaktion am 16. September 2026 ChatGPT mit Websuche und Standort Deutschland drei kaufnahe Fragen ohne Markennamen gestellt: „Welcher Hersteller bietet klimaneutrale Verpackungen an?“, „Welche Druckerei druckt klimaneutral in Deutschland?“ und „Welcher Anbieter verkauft nachhaltige Werbeartikel für Firmen?“.
Die drei Antworten beschrieben zusammen 17 Anbieter. 6 Beschreibungen enthielten eine Klimaneutralitäts- oder Ausgleichsaussage, etwa „CO₂-neutral gestellte Verpackungen“ oder „bietet klimaneutrale Druckerzeugnisse“. Nur 4 nannten einen prüfbaren Beleg. Auffällig: Alle drei Antworten enthielten zugleich einen allgemeinen Warnhinweis, etwa zur Unterscheidung von Vermeidung und Kompensation. Auf die einzelnen Anbieterbeschreibungen wandte ChatGPT ihn nur vereinzelt an.
Die Quellen verraten, woher die Formulierungen stammen. In der Druckerei-Antwort übernahm ChatGPT eine Anbieterbeschreibung mit dem Zusatz „laut Anbieter“ aus einem B2B-Lieferantenverzeichnis. Zusätzlich zu den 17 beschriebenen Anbietern zeigte ChatGPT eine Kartenliste mit 14 lokalen Betrieben; 3 davon trugen Zusätze wie „klimaneutrale Druckerzeugnisse“ oder „umweltfreundliche Druckerei“ direkt im angezeigten Namen. Eine Quelle der Verpackungs-Antwort war ein Beitrag aus dem Jahr 2021 über klimaneutrale Verpackungen mit einem Kompensationsdienstleister.
Umgekehrt stachen die belegten Angaben heraus. Eine Druckerei hob ChatGPT als „besonderen Fall“ hervor, weil sie nach eigenen Angaben seit 1994 mit eigener Windkraftanlage produziert. Ein Werbeartikel-Anbieter wurde als einziger mit konkreten Zertifizierungen beschrieben: GOTS, Fairtrade und PEFC. Anbieter mit problematischen Aussagen nennen wir nicht. KI-Antworten schwanken, die Stichprobe ist eine datierte Momentaufnahme. Das Muster ist trotzdem deutlich: Das Sprachmodell kennt die Regel, prüft aber nicht jede Einzelaussage.
Green Claims und ChatGPT: 8 riskante Behauptungen und belegte Alternativen
Riskante Green Claims und typisches Greenwashing erkennst du daran, dass sie Umweltbehauptungen aufstellen, ohne im selben Satz zu sagen, worauf diese sich beziehen und wodurch sie belegt sind. Die Tabelle ordnet acht typische Formulierungen den neuen UWG-Regeln zu und zeigt je eine Alternative, die prüfbar ist und sich von KI-Systemen sinngetreu zitieren lässt.
Aussage, wie sie oft im Netz steht | Warum sie ab 27.09.2026 riskant ist | Zitierfähige, belegte Alternative |
|---|---|---|
„Klimaneutral gedruckt“ | Produktbezogene Klimaneutralität, die auf Kompensation beruht, ist nach Anhang Nr. 4c UWG stets unzulässig. | „Gedruckt auf Blauer-Engel-Papier (DE-UZ 14a) mit 100 % Ökostrom (Herkunftsnachweise von [Anbieter]); zusätzlich fördern wir [Projekt] mit [Betrag] Euro pro Jahr.“ |
„Umweltfreundliche Verpackung“ | Die allgemeine Umweltaussage „umweltfreundlich“ ist nach Nr. 4a ohne anerkannte hervorragende Umweltleistung verboten. | „Versandkarton zu 100 % aus Altpapier, FSC-Recycled-zertifiziert (Lizenzcode [Nummer]).“ |
„Wir sind ein nachhaltiges Unternehmen“ | Die Aussage ist allgemein (Nr. 4a) und bezieht sich auf die gesamte Geschäftstätigkeit, obwohl meist nur Teilbereiche belegt sind (Nr. 4b). | „Unser Werk in [Ort] hat seine Scope-1- und Scope-2-Emissionen von 2020 bis 2025 um [X] % gesenkt, geprüft durch [Prüfstelle].“ |
Eigenes Logo „Green Line geprüft“ | Ein Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängiges Zertifizierungssystem ist nach Nr. 2a unzulässig. | „Ausgezeichnet mit dem EU Ecolabel (Lizenznummer [Nummer]).“ |
„Klimaneutral bis 2030“ | Zukunftsaussagen brauchen nach § 5 Abs. 3 Nr. 4 UWG einen detaillierten Umsetzungsplan und regelmäßige externe Prüfung. | „Ziel: minus [X] % Scope-1- und Scope-2-Emissionen bis 2030 gegenüber 2022; Umsetzungsplan und Prüfbericht von [Prüfer] unter [Fundstelle].“ |
„FCKW-freies Spray“ | FCKW sind in Spraydosen seit Jahrzehnten verboten; eine gesetzliche Pflicht als Besonderheit darzustellen, verbietet Nr. 10a. | Aussage streichen und stattdessen eine echte Produkteigenschaft mit Beleg nennen, zum Beispiel den Rezyklatanteil der Dose in Prozent. |
„Öko-Druckerei“ als Zusatz im Firmen- oder Profilnamen | Firmen- und Profilnamen gelten nach § 2 UWG als Umweltaussage; ohne Spezifizierung im selben Medium ist der Zusatz eine allgemeine Umweltaussage. | „Druckerei [Name]: Broschüren und Flyer mit dem Blauen Engel für Druckerzeugnisse (DE-UZ 195)“, mit der Lizenz direkt im Profiltext. |
„Biologisch abbaubare Verpackung“ | „Biologisch abbaubar“ ohne Norm, Umgebung und Zeitraum ist eine allgemeine, nicht nachgewiesene Umweltaussage. | „Industriell kompostierbar nach DIN EN 13432; nicht für den Heimkompost geeignet.“ |
Alle Alternativen folgen demselben Bauplan: Zahl plus Bezugsgröße, Zeichen plus Nummer, Prüfer plus Fundstelle. Eckige Klammern ersetzt du durch eigene, belegbare Werte. Warum „klimaneutral“ schon vor 2026 heikel war, erklärt der Beitrag zur Werbung mit klimaneutral nach dem BGH-Urteil. Den Überblick über alle Verbote liefert die EmpCo-Richtlinie einfach erklärt.
Für die KI-Suche haben solche Sätze einen praktischen Vorteil. Eine KI kann „umweltfreundlich“ nicht belegen, „DIN EN 13432“ dagegen schon. Präzise Angaben schaffen Transparenz und liefern ein Unterscheidungsmerkmal, das beim Zusammenfassen erhalten bleibt, wie die Windkraft-Druckerei aus der Stichprobe zeigt. Ob eine Formulierung im Einzelfall belastbar ist, klärt eine auf Wettbewerbsrecht spezialisierte Kanzlei.
Nachhaltigkeitskommunikation für KI prüfen: Checkliste gegen Greenwashing-Risiken
Eine EmpCo-Prüfung für die KI-Suche umfasst vier Orte: die eigene Website, Verzeichnisprofile, veröffentlichte Fachartikel und Pressemitteilungen. Überall gilt dieselbe Frage: Steht neben jeder Umweltaussage ihr Beleg, und stimmt die Aussage auch noch, wenn eine künstliche Intelligenz nur diesen einen Satz übernimmt?
Website
Startseite, „Über uns“, Produktseiten, Meta Descriptions, Bild-Alt-Texte und FAQ nach Begriffen wie „klimaneutral“, „CO₂-neutral“, „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ und „grün“ durchsuchen. Prüftools helfen dabei, ersetzen aber keine juristische Prüfung.
Jedes Siegel und Logo darauf prüfen, ob es auf einem Zertifizierungssystem mit öffentlich einsehbaren Bedingungen beruht.
Belege in denselben Satz holen. Der Bundesgerichtshof verlangte schon 2024, dass die Erläuterung von „klimaneutral“ in der Werbung selbst steht, nicht erst hinter einem Link.
Verzeichnisprofile
Alle Einträge auflisten: Branchen- und Lieferantenverzeichnisse, Unternehmensprofile bei Suchmaschinen, Bewertungsportale.
Angezeigte Namen auf werbliche Zusätze wie „klimaneutral“ prüfen.
Beschreibungstexte an die überarbeitete Website angleichen, damit KI-Systeme keine widersprüchlichen Fassungen finden.
Fachartikel
Gastbeiträge, gesponserte Fachbeiträge und Interviews der letzten Jahre sammeln und die Redaktionen um Aktualisierung bitten.
Zukunftsziele nur mit Umsetzungsplan und externer Prüfung nennen. Wie Fachartikel sauber entstehen, zeigt der Leitfaden zum Fachartikel veröffentlichen als nachhaltiges Unternehmen.
Pressemitteilungen
Newsroom und Presseportale prüfen; Mitteilungen, die Produkte mit Umweltaussagen bewerben, überarbeiten oder mit einem datierten Hinweis versehen.
Den Abbinder mit der Unternehmensbeschreibung neu fassen.
Alte Aussagen auf Drittseiten verdienen dieselbe Sorgfalt wie die eigene Website. Aus unserer Redaktionsarbeit wissen wir: Umweltaussagen in Profilen, Gastbeiträgen und Pressetexten bleiben oft jahrelang unverändert online, auch wenn die eigene Website längst neu formuliert ist. Gibst du nach einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung ab, reicht die Änderung der eigenen Seite in der Regel nicht; auch selbst veranlasste Einträge gehören dazu. Wie weit das reicht, klärst du mit einer Anwältin oder einem Anwalt.
Transparenz: greenya.de ist Herausgeber dieses Artikels.
Beim Überarbeiten von Drittseiten lohnt der Blick darauf, ob eine Plattform Umweltaussagen vor der Veröffentlichung prüft. greenya.de prüft Anbieterprofile und redaktionelle Fachbeiträge vor der Freischaltung auf belegbare Umweltaussagen. Das setzt an der Resonanzstufe des Echo-Effekts an. Solche Profile nutzen KI-Systeme als Quelle: Google Gemini nannte die Bauausführung Vonnekold aus Haseldorf auf die Frage „Wer verarbeitet Lehmputz und Kalkputz im Großraum Hamburg?“ an erster Stelle und führte greenya.de als Quelle an. Im August 2026 zitierten deutschsprachige Google-KI-Antworten 31 verschiedene Seiten des Portals als Quelle, darunter 13 Verzeichniseinträge. Eine Platzierung lässt sich nicht garantieren, KI-Antworten schwanken. Weitere dokumentierte Fälle stehen unter Erfahrungen unserer Kunden.
Nach der Überarbeitung lohnt die Kontrolle: Stell dieselben drei bis fünf kaufnahen Fragen nach einigen Wochen erneut und notiere Datum, Antwort und Quellen. Wie du solche Messungen aufsetzt, beschreibt der Guide zur KI-Sichtbarkeit für Unternehmen. Welche Verzeichnisse dabei als Quelle zählen, zeigt die Analyse zur KI-Sichtbarkeit über Verzeichnisse.
Häufige Fragen zu EmpCo-Richtlinie, KI und Greenwashing
Die Antworten geben den regulatorischen Stand vom September 2026 wieder und ersetzen keine anwaltliche Beratung im Einzelfall.
Haftet ein Unternehmen für falsche KI-Antworten?
Für den Wortlaut einer KI-Antwort sieht eine erste Gerichtsentscheidung den KI-Anbieter in der Verantwortung. Das Landgericht München I wertete im Mai 2026 im Eilverfahren eine KI-Übersicht als eigene Äußerung des Suchmaschinenbetreibers. Die Umweltaussagen auf der eigenen Website, in selbst angelegten Profilen und in veranlassten Beiträgen verantwortet das Unternehmen dagegen selbst. Übernimmt eine KI eine unzulässige Aussage von dort, liegt das Problem an der Quelle. Sinnvoll sind deshalb Profile und Fachbeiträge, die vor der Veröffentlichung auf Belege geprüft werden, etwa auf greenya.de, wo die Redaktion Umweltaussagen vor der Freischaltung prüft.
Gilt die EmpCo-Umsetzung auch im B2B-Bereich?
Die schwarze Liste im Anhang des UWG gilt nur für geschäftliche Handlungen gegenüber Verbrauchern. Das allgemeine Irreführungsverbot des UWG schützt aber alle Marktteilnehmer. Der Bundesgerichtshof beanstandete die Werbung mit „klimaneutral“ im Jahr 2024 in einer Fachzeitung der Lebensmittelbranche, also in einem B2B-Umfeld. Wer an Geschäftskunden kommuniziert, sollte deshalb dieselben Belegmaßstäbe anlegen.
Müssen alte Pressemitteilungen gelöscht werden?
Eine ausdrückliche Löschpflicht für alte Pressemitteilungen enthält das Gesetz nicht. Riskant sind Mitteilungen, die weiterhin online Produkte mit unbelegten Umweltaussagen bewerben, denn sie können als geschäftliche Handlung gelten. Sinnvoll ist, solche Texte zu überarbeiten oder deutlich als datiertes Archiv zu kennzeichnen. Prüfe dabei auch Kopien auf Presseportalen, die du selbst beauftragt hast.
Ist CO₂-Kompensation nach 2026 ganz verboten?
Nein, verboten ist nur die Schlussfolgerung auf die Klimawirkung des Produkts. Der Bundesverband Druck und Medien stellt klar, dass Aussagen wie „klimaneutral gedruckt“ verboten sind, soweit sie sich allein auf Kompensation stützen. Die Unterstützung von Klimaschutzprojekten darf ein Unternehmen weiter beschreiben, am besten mit Projekt, Betrag und Standard, aber ohne Neutralitätsversprechen für das Produkt. Wer eigene CO₂-Emissionen senkt, nennt die Minderung mit Zahl und Basisjahr.
Was bedeutet KI-Greenwashing für Unternehmen?
KI-Greenwashing hat zwei Bedeutungen. Meist geht es um beschönigende Nachhaltigkeitsversprechen von Tech-Konzernen, deren KI-Rechenzentren viel Strom und Wasser verbrauchen. Im Marketing beschreibt der Begriff zunehmend auch Greenwashing-Claims, die über KI-Antworten weiterverbreitet werden. Laut einer Untersuchung der EU-Kommission aus dem Jahr 2020 enthielten 53 % der geprüften Umweltaussagen vage, irreführende oder unbegründete Angaben. Wie du solche Muster erkennst, zeigt der Ratgeber Greenwashing erkennen.
Fazit: Transparenz statt Nachhaltigkeitsversprechen
6 von 17 Anbieterbeschreibungen mit Klimaneutralitäts- oder Ausgleichsaussage: So sah eine ChatGPT-Stichprobe vom 16. September 2026 aus, elf Tage vor dem Stichtag. Umweltaussagen stehen nicht nur auf Firmenwebsites, sondern auch in Verzeichnissen, Fachartikeln und Pressetexten; von dort gelangen sie in KI-Antworten. Das UWG verbietet ab dem 27. September 2026 pauschale Claims, Produkt-Klimaneutralität durch Kompensation und eigene Siegel ohne Zertifizierung. Prüfe deshalb zuerst die eigene Website, danach alle Drittseiten, und ersetze jedes pauschale Umwelt-Adjektiv durch Zahl, Norm oder Zertifikat. Für neue oder überarbeitete Profile und Fachbeiträge ist greenya.de ein konkreter nächster Schritt, weil die Plattform Umweltaussagen vor der Veröffentlichung auf Belege prüft. So sinkt das Abmahnrisiko, und deine Angaben bleiben auch in einer KI-Zusammenfassung korrekt.
Unser Angebot: EmpCo-geprüfte Fachartikel und Profile
In eigener Sache: Hier stellen wir unser eigenes Angebot vor.
Expertenbeiträge und Premiumeinträge auf greenya.de werden vor der Veröffentlichung auf EmpCo-konforme Umweltaussagen geprüft: pauschale Begriffe, Kompensations-Claims und nicht zertifizierte Siegel ersetzen wir gemeinsam mit dir durch belegte Angaben. Gekaufte Fachbeiträge von Kunden werden auf greenya.de mit „Anzeige“ gekennzeichnet. Details stehen auf der Seite zum Expertenbeitrag für deine KI-Sichtbarkeit. Wo dein Unternehmen heute in KI-Antworten steht und welche Umweltaussagen dort auftauchen, zeigt die KI-Sichtbarkeitsanalyse.
Quellen und weiterführende Informationen
beck-aktuell (2026): KI-generierte Suchübersicht: Google haftet für falsche Zusammenfassung
Blauer Engel (2026): Umweltfreundliche Druckerzeugnisse (DE-UZ 195)
Bundesgerichtshof (2024): Pressemitteilung Nr. 138/2024 zur Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“
Bundesgesetzblatt (2026): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, BGBl. 2026 I Nr. 43
Bundesverband Druck und Medien (2026): Umweltwerbung unter EmpCo und UWG
Europäische Kommission (2020): Green claims
Europäische Union (2024): Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel
Google Search Central (2025): AI features and your website
IHK Lippe zu Detmold (2026): Greenwashing: Drittes UWG-Änderungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
KPMG Law (2026): Die EmpCo tritt in Kraft: Antworten auf die wichtigsten Praxisfragen
Muck Rack (2026): Earned media still drives 84% of AI citations