Was?
Wo?
Suche

Heizungsgesetz 2026: Was das Gebäudemodernisierungsgesetz für Eigentümer und Mieter ändert

Nahaufnahme einer Hand, die das Thermostat am Heizkörper einstellt, um die Heiztemperatur im Zuhause zu kontrollieren. Pexels
Pexels
Aktualisiert: Von greenya Redaktion

Die 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen gibt es seit dem 29. Juli 2026 nicht mehr. Das neue Heizungsgesetz 2026 erlaubt wieder den Einbau von Gas- und Ölheizungen, verlangt dafür aber ab 2029 mindestens 10 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff. Mieter bekommen ab 2028 neue Kostenregeln.

Neues Heizungsgesetz: Daten, Fristen und Quoten

  • Der Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) am 10. Juli 2026 mit 323 zu 272 Stimmen beschlossen, der Bundesrat ließ es am selben Tag passieren.
  • Die ersten Regelungen des GModG gelten seit dem 29. Juli 2026, einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 226).
  • Neue Gas- und Ölheizungen müssen nach der Biotreppe ab 2029 mindestens 10 Prozent, ab 2030 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent ihrer Wärme aus biogenen Brennstoffen oder Wasserstoff erzeugen.
  • Vermieter und Mieter teilen sich bei neu eingebauten Gas- und Ölheizungen ab dem 1. Januar 2028 die Gas-Netzentgelte und den CO2-Preis je zur Hälfte.
  • Der CO2-Preis für Heizöl und Erdgas liegt 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne und soll laut Gesetzentwurf 2027 in diesem Korridor bleiben (Stand: September 2026).
  • Die staatliche Heizungsförderung über die KfW deckt seit dem 21. Juli 2026 je nach Einkommen 30 bis 80 Prozent der förderfähigen Kosten, fossile Heizkessel sind davon ausgeschlossen (Stand: September 2026).

Vom GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz: Die Reform des Heizungsgesetzes

Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist das neue Heizungsgesetz, das seit dem 29. Juli 2026 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablöst und festlegt, welche Heizungen in Neubauten und Bestandsgebäuden eingebaut werden dürfen und welche Brennstoffpflichten dabei gelten. Kern der Reform ist die Wahlfreiheit bei der Heiztechnik, gekoppelt an steigende Pflichten beim Brennstoff.

Die heftig umstrittene GEG-Reform von 2023 unter Wirtschaftsminister Robert Habeck, oft als „Habecks Heizungsgesetz“ bezeichnet, galt seit Anfang 2024. Sie verlangte, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Kritiker sprachen von einem Zwang zur Wärmepumpe. Union und SPD kündigten im Koalitionsvertrag an, das Heizungsgesetz abzuschaffen. Die neue Regierung, eine schwarz-rote Koalition unter Kanzler Friedrich Merz, setzte stattdessen auf eine Reform des Heizungsgesetzes. Nach ersten Eckpunkten legten Wirtschaftsministerin Katherina Reiche und Bauministerin Verena Hubertz einen Entwurf vor, den das Kabinett am 13. Mai 2026 beschloss. Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), nannte die Eckpunkte einen notwendigen ersten Schritt, mahnte aber Planungssicherheit und einen Blick auf die Preise für Verbraucher an.

Vorab hatte der Bundestag am 21. Mai 2026 eine kurze Änderung beschlossen: Sie verschob den Start der 65-Prozent-Vorgabe im Bestand großer Städte vom 1. Juli auf den 1. November 2026. Am 10. Juli 2026 stimmte der Bundestag mit 323 zu 272 Stimmen für das neue Gesetz. Der Bundesrat billigte es in seiner 1067. Sitzung am selben Tag; ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt folgte am 28. Juli 2026.

Wir nennen die Logik des neuen Rechts das Brennstoff-Prinzip: Früher regelte das Gesetz, welches Gerät in den Keller darf. Heute regelt es vor allem, was in diesem Gerät verbrannt werden muss. Wer eine Wärmepumpe, eine Pelletheizung oder einen Fernwärmeanschluss wählt, hat mit der Biotreppe nichts zu tun. Wer bei Öl und Gas bleibt, unterschreibt faktisch einen Brennstoffvertrag bis 2045.

Was mit der 65-Prozent-Regel passiert ist

Die 65-Prozent-Regel ist mit dem GModG ersatzlos gestrichen. Nach Angaben des GModG-Infoportals des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) entfallen die bisherigen Paragrafen 71 bis 73 GEG vollständig. Damit fallen drei Dinge weg: die pauschale 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen, die Beratungspflicht vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung und die Betriebsverbote für bestimmte alte Heizkessel.

An ihre Stelle tritt Paragraf 42 GModG mit einer Liste zulässiger Heizungen. Erlaubt sind Gas- und Ölheizungen mit Biotreppe, elektrische Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse- und Wasserstoffheizungen, Wärmepumpen- und Solarthermie-Hybride, hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung, Stromdirektheizungen unter Auflagen, der Anschluss an ein Wärmenetz und „andere innovative Heizungslösungen“. Die Koalition will damit laut Bundestag „Heizungszwänge durch Technologieoffenheit ersetzen“ und das Recht flexibler und einfacher machen. Umweltverbände und Verbraucherschützer sehen darin dagegen weniger Planungssicherheit.

Irrtum: Das Heizungsgesetz ist abgeschafft

„Heizungsgesetz abgeschafft“ gehört zu den häufigsten Suchanfragen seit der Reform, stimmt aber nicht. Das GEG wurde umbenannt und umgebaut, nicht gestrichen. Pflichten für Dämmung, Energieausweise und neue Heizungen bestehen weiter. Für Hausbesitzer mit neuer Gasheizung beginnt die eigentliche Pflicht erst 2029 mit der ersten Stufe der Biotreppe.

Im Bundestag war die Einordnung umkämpft. Die AfD warf der Koalition laut Parlamentsbericht vor, die Biotreppe sei faktisch ein Verbot von Öl- und Gasheizungen. Die Grünen kritisierten das Gegenteil: Die Regierung ermuntere mitten in einer Ölkrise zum Kauf neuer Gasheizungen. Richtig ist: Der Staat schreibt im Gebäudebereich keine bestimmte Heizung mehr vor, lenkt aber über Brennstoffquoten, CO2-Preis und Förderung weiterhin in eine Richtung.

Neubau und EU-Gebäuderichtlinie ab 2027

Für Neubauten greifen weitere Stufen, weil das GModG zugleich die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024/1275) umsetzt. Ab dem 1. Januar 2027 beginnt eine schrittweise Solarpflicht, zunächst für neue öffentliche Gebäude und neue Nichtwohngebäude über 250 Quadratmeter, ab 2030 auch für neue Wohngebäude. Ab 2028 wird für Neubauten mit mehr als 1.000 Quadratmetern Nutzfläche eine Ökobilanz über den gesamten Lebenszyklus Pflicht, ab 2030 für alle Neubauten. Der Nullemissionsgebäude-Standard gilt ab 2028 für neue Behördengebäude und ab 2030 für alle Neubauten; er schließt Treibhausgasemissionen aus fossilen Brennstoffen am Standort aus.

Die Biotreppe: Pflichtquoten für neue Gas- und Ölheizungen

Die Biotreppe ist die zentrale Neuerung des GModG: Wer nach dem 29. Juli 2026 eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung in ein bestehendes Gebäude einbaut, muss einen wachsenden Anteil der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff erzeugen. Verantwortlich ist der Eigentümer, bei getrenntem Betrieb der Betreiber der Anlage.

Ab dem Jahr Pflichtanteil biogener Brennstoffe oder Wasserstoff
2029 mindestens 10 Prozent der bereitgestellten Wärme
2030 mindestens 15 Prozent der bereitgestellten Wärme
2035 mindestens 30 Prozent der bereitgestellten Wärme
2040 mindestens 60 Prozent der bereitgestellten Wärme
2045 Brennstoffe für Gebäude sollen vollständig klimaneutral sein (Grüngasquote, Gesetz bis Dezember 2026 angekündigt)

Was die Quote für einen Haushalt bedeutet, zeigt unsere vereinfachte Rechnung: Ein älteres Einfamilienhaus mit neuer Gasheizung und 20.000 Kilowattstunden Gasverbrauch pro Jahr muss 2029 rund 2.000 Kilowattstunden aus biogenen Quellen beziehen, 2035 rund 6.000 und ab 2040 rund 12.000 Kilowattstunden. Die Biotreppe gilt nur für neu eingebaute Anlagen. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen ohne Quote weiterlaufen und repariert werden.

Es gibt drei Ersatzoptionen, mit denen du die Quote ganz oder teilweise erfüllen kannst. Eine Solarthermieanlage zählt zwischen 2029 und 2034 als Erfüllung, wenn sie in Häusern mit bis zu zwei Wohnungen mindestens 0,04 Quadratmeter Aperturfläche je Quadratmeter Nutzfläche hat. Auch eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung kann angerechnet werden.

Parallel kommt die Grüngasquote für Versorger. Nach Paragraf 42a GModG muss die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein eigenes Gesetz vorlegen, das Gas- und Heizöllieferanten verpflichtet, ihre Brennstoffe für Gebäude bis 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umzustellen. Laut Bundestag soll die Quote ab 2028 bei unter einem Prozent starten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt, dass die Quotenkosten dann auf alle Gaskunden umgelegt werden könnten, also auch auf Haushalte mit alter Heizung.

Biomethan und Wasserstoff: Verfügbarkeit und Kosten

Ob genug Biomethan und Wasserstoff zu bezahlbaren Preisen verfügbar sein wird, ist der größte offene Punkt des neuen Rechts. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages beziffern die Kosten für in Deutschland erzeugtes Biomethan auf 80 bis 120 Euro pro Megawattstunde. International gehandeltes Biomethan kostete 40 bis 50 Euro. Von rund 10.000 Biogasanlagen verfügen nur etwa 270 über eine Aufbereitung auf Erdgasqualität (Stand: Juli 2026).

Das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität zu Köln (EWI) hat die Nachfrage modelliert. Bauen sehr viele Haushalte neue Gasheizungen ein, könnte der Biomethan-Bedarf des Gebäudesektors bis 2045 auf bis zu 200 Terawattstunden steigen. Setzen sich Wärmepumpen stärker durch, wären es nur rund 40 Terawattstunden. Das europäische Biomethan-Potenzial beziffert das EWI heute auf etwa 510 Terawattstunden pro Jahr. Stagniert das Angebot, erwartet das Institut ab 2040 deutlichen Preisdruck.

Wasserstoff spielt für Einfamilienhäuser mittelfristig kaum eine Rolle. Grüner Wasserstoff aus deutscher Produktion kostete nach Angaben der Wissenschaftlichen Dienste über 7,50 Euro pro Kilogramm, die Mengen sind vorrangig für die Industrie eingeplant. Der Branchenverband der Biogaserzeuger, der Fachverband Biogas, hält dagegen: Bestehende Biomethananlagen könnten den zusätzlichen Bedarf der Biotreppe im Jahr 2029 allein decken, die heimische Erzeugung lasse sich mittelfristig von rund 12 auf 78 Terawattstunden steigern. Für deine Planung heißt das: Die Biotreppe ist technisch erfüllbar, ihr Preis bis 2040 aber heute nicht seriös vorherzusagen. Was heutige Biogas-Tarife leisten, zeigt der Faktencheck zu Ökogas-Tarifen.

Gasheizung einbauen 2026: Erlaubt, aber mit Pflichten

Eine Gasheizung einbauen darfst du 2026 wieder ohne Einschränkung durch die 65-Prozent-Vorgabe, auch in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern. Wer das tut, übernimmt aber drei Kostenrisiken: den steigenden CO2-Preis, die Biotreppe ab 2029 und die Gas-Netzentgelte, die bei sinkender Kundenzahl auf weniger Schultern verteilt werden könnten.

Der CO2-Preis ist bereits heute spürbar. Die Verbraucherzentrale rechnet für ein älteres Einfamilienhaus mit 20.000 Kilowattstunden Gasverbrauch mit rund 260 bis 310 Euro CO2-Kosten im Jahr 2026. Was das für Heizöl, Gas und Sprit im Detail bedeutet, zeigt unsere Übersicht zum CO2-Preis 2027. Ab 2028 soll der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS 2) die nationale Bepreisung ablösen. Fachleute erwarten laut Verbraucherzentrale, dass der CO2-Preis 2030 deutlich höher liegt als heute (Stand: September 2026).

Heizöl setzt pro Kilowattstunde rund 266 Gramm CO2 frei, Erdgas rund 201 Gramm. Bei 55 bis 65 Euro pro Tonne entspricht das nach unserer Rechnung etwa 17 bis 21 Cent CO2-Aufschlag je Liter Heizöl, inklusive Mehrwertsteuer.

Offen ist auch, wie lange dein Gasnetz läuft. Die kommunale Wärmeplanung zeigt, in welchen Gebieten Wärmenetze vorgesehen sind und ob das Gasnetz für Biomethan oder Wasserstoff weiterbetrieben wird. Bevor du dich für Gas entscheidest, lohnt deshalb ein Anruf bei deiner Kommune oder dem örtlichen Netzbetreiber.

Ölheizung: erlaubt, aber mit Bioöl-Pflicht

Für eine neue Ölheizung gelten dieselben Stufen wie für Gas: ab 2029 mindestens 10 Prozent Bioöl, ab 2040 mindestens 60 Prozent. Das Gesetz verlangt dabei, dass biogene Brennstoffe festgelegte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen; bei flüssiger Biomasse gilt die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung. Bioöl aus Rest- und Abfallstoffen wie Altspeiseöl ist weltweit knapp, die Wissenschaftlichen Dienste erwarten deshalb steigende Preise.

Für Hauseigentümer ohne Gasanschluss auf dem Land bleibt die Ölheizung damit erlaubt. Über 20 Jahre betrachtet trägt sie aber das höchste Brennstoffrisiko.

Gasheizung, Ölheizung oder Wärmepumpe: Die Entscheidungstabelle

Welche Heizung zu dir passt, hängt weniger vom Gesetz ab als von Gebäude, Standort und Planungshorizont. Unsere Entscheidungstabelle bündelt für jeden Heizungstyp die Pflichten nach GModG, das Kostenrisiko durch CO2-Preis und Biotreppe und die Haushalte, für die er am ehesten sinnvoll ist.

Heizungstyp Pflichten nach GModG Kostenrisiko durch CO2-Preis und Biotreppe Für wen sinnvoll
Neue Gasheizung (Brennwert) Biotreppe ab 2029: 10 bis 60 Prozent Biomethan oder Wasserstoff Hoch: CO2-Preis auf den fossilen Anteil, Aufpreis für Biomethan, steigende Netzentgelte Haushalte mit kurzem Planungshorizont oder Übergangslösung bis zum Fernwärmeanschluss
Neue Ölheizung Biotreppe ab 2029: 10 bis 60 Prozent Bioöl Sehr hoch: höchster CO2-Ausstoß pro Kilowattstunde, knappes Bioöl Häuser ohne Gasnetz, in denen weder Wärmepumpe noch Biomasse möglich ist
Wärmepumpe Keine Brennstoffquote; in Häusern ab sechs Wohnungen Betriebsprüfung nach Inbetriebnahme Gering: kein nationaler CO2-Preis auf Heizstrom, der Strompreis bleibt der Hauptfaktor Die meisten Ein- und Zweifamilienhäuser, besonders mit Flächenheizung oder Photovoltaik
Wärmepumpen-Hybridheizung Gilt als Ersatzoption für die Biotreppe Mittel: CO2-Preis nur auf den Gasanteil der Spitzenlast Unsanierte Altbauten mit hohen Vorlauftemperaturen
Pelletheizung Biomassekessel, Brennstoff mit Herkunftsnachweis, Grenzwerte der 1. BImSchV Gering bis mittel: kein nationaler CO2-Preis auf Holzpellets, aber schwankende Pelletpreise Häuser mit Lagerraum und hohem Wärmebedarf
Fernwärme Hausübergabestation erfüllt Paragraf 42 GModG Abhängig vom Erzeugungsmix des Versorgers Gebäude in Gebieten, die der kommunale Wärmeplan als Wärmenetzgebiet ausweist
Bestehende Gas- oder Ölheizung Keine Biotreppe, keine Austauschpflicht Mittel bis hoch: voller CO2-Preis, mögliche Kosten der Grüngasquote Funktionierende Heizungen, deren Tausch ohnehin in einigen Jahren ansteht

Das Muster ist klar: Je größer der fossile Anteil, desto mehr Kostenrisiko trägst du selbst. Bei der Wärmepumpe liegt das Risiko fast vollständig beim Strompreis, den du mit Photovoltaik oder einem dynamischen Tarif teilweise steuern kannst. Kosten, Lagerbedarf und Förderlogik der Holzvariante vertieft der Ratgeber zur Pelletheizung und ihren Kosten.

Funktionierende Heizungen musst du nicht vorzeitig austauschen. Steht beim alten Kessel eine größere Reparatur an, entscheidet der Vergleich der Gesamtkosten über 20 Jahre, nicht der Kaufpreis.

Was ändert das Heizungsgesetz für Mieter?

Für Mieter bringt das Heizungsgesetz vor allem einen neuen Schutz vor steigenden Gaskosten: Baut der Vermieter nach dem 29. Juli 2026 eine neue Gas- oder Ölheizung ein, trägt er ab 2028 die Hälfte von Netzentgelt und CO2-Preis und ab 2029 die Hälfte der Kosten für den biogenen Brennstoffanteil. Geregelt ist das im geänderten Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz.

Laut GModG-Infoportal gilt die hälftige Teilung der Bio-Mehrkosten von 2029 bis Ende 2039, begrenzt auf höchstens 30 Prozent des verbrauchten Brennstoffs. Ab 2040 trägt der Vermieter höchstens 30 Prozent des Preisbestandteils für biogene Brennstoffe, während die Biotreppe dann 60 Prozent verlangt. Für Neubauwohnungen gilt die Teilung, wenn der Bauantrag ab dem 13. Mai 2026 gestellt wurde und die Wohnung bis Ende 2029 erstmals bezogen wird.

Bei einer Heizungshavarie, also einem irreparablen Ausfall, entfällt die Teilung für einen Tausch im Jahr 2027 für zwölf Monate. Eine Härtefallregel schützt unter mehreren Bedingungen kleine Vermieter, darunter höchstens sechs vermietete Wohnungen, Mieten deutlich unter der Vergleichsmiete und Gebäude der Effizienzklassen G oder H. Für Mieter in solchen Häusern bleibt es bei der bisherigen CO2-Kostenaufteilung nach dem Energiestandard des Gebäudes.

Modernisierungsumlage nach dem Heizungstausch

Beim Einbau einer Gas- oder Ölheizung nach Paragraf 43 GModG darf der Vermieter den Erhaltungsaufwand nicht mehr pauschal mit 15 Prozent der Kosten ansetzen (Paragraf 559e BGB). Beim Einbau einer Wärmepumpe darf der Vermieter die Kosten nur voll umlegen, wenn Mindeststandards für einen effizienten Betrieb nachgewiesen sind (Paragraf 559f BGB). Die Mieterhöhung wegen eines Heizungstauschs bleibt nach Paragraf 559e BGB auf 50 Cent je Quadratmeter und Monat begrenzt.

Sachverständige sahen in der Anhörung des Bundestages finanzielle Risiken für Mieter mit geringem Einkommen, weil künftige Biomethanpreise und Netzentgelte unsicher sind. Wohnst du zur Miete, prüfe die Heizkostenabrechnung ab 2028 genau: Die hälftige Teilung muss dort erkennbar sein.

Heizungsförderung 2026 und kommunale Wärmeplanung

Die Heizungsförderung des Bundes läuft seit dem 21. Juli 2026 mit neuen Sätzen über das KfW-Programm 458 der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Gefördert werden Heizungen, die ohne fossile Brennstoffe auskommen, etwa Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie und Wärmenetzanschlüsse. Reine Gas- oder Ölkessel fördert der Staat nicht (Stand: September 2026).

Die Förderung setzt sich laut KfW aus drei Bausteinen zusammen: 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus beim Ersatz einer alten fossilen Heizung und ein Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 Prozent für Haushalte mit bis zu 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen. Der Gesamtsatz ist auf 80 Prozent gedeckelt, förderfähig sind bis zu 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Ab dem 1. Februar 2027 sinken Bonus und Kostengrenze halbjährlich. Details liefert der Ratgeber zur Wärmepumpen-Förderung 2026.

Dass fossile Kessel keine BEG-Förderung erhalten, entspricht auch der EU-Gebäuderichtlinie. Sie verbietet seit dem 1. Januar 2025, Heizkessel zu fördern, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Eine neue Gasheizung zahlst du also vollständig selbst, während für eine Wärmepumpe beim Ersatz einer alten fossilen Heizung je nach Einkommen 46 bis 80 Prozent Zuschuss möglich sind.

Kommunale Wärmeplanung: Stand und Fristen

Die kommunale Wärmeplanung bleibt Pflicht, ist aber vom Heizungstausch entkoppelt. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern mussten ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, alle übrigen Gemeinden haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Nach der BBSR-Auswertung zum Stichtag 30. Juni 2026 haben 72 von 83 Großstädten die Frist eingehalten, und 55,6 Prozent der Bevölkerung leben in einer Kommune mit abgeschlossenem Wärmeplan.

Früher löste ein fertiger Wärmeplan die 65-Prozent-Pflicht im Bestand aus. Diese Verknüpfung gibt es nicht mehr. Für dich ist der Plan trotzdem die wichtigste Entscheidungshilfe: Er zeigt, ob in deiner Straße ein Wärmenetz geplant ist und ob das Gasnetz langfristig weiterbetrieben werden soll. Bestehende Wärmenetze müssen bis 2030 mindestens 30 Prozent und bis 2040 mindestens 80 Prozent Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme liefern. Wer sanieren will, verbindet Wärmeplan und Heizungstausch am besten mit einer seriösen Energieberatung, die auch die Gebäudehülle prüft.

Heizung kaputt 2026: In 5 Schritten zur neuen Heizung

Fällt die Heizung im Herbst aus, zählt jede Woche. Unser Fahrplan ordnet die Entscheidungen so, dass du weder Förderung verschenkst noch unter Zeitdruck die teuerste Dauerlösung wählst. Die fünf Schritte gelten für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern.

Schritt 1: Reparatur prüfen lassen. Ein Fachbetrieb klärt, ob sich der Kessel wirtschaftlich reparieren lässt. Eine Austauschpflicht nach 30 Jahren gibt es mit dem GModG nicht mehr. Eine reparierte Bestandsheizung fällt außerdem nicht unter die Biotreppe.

Schritt 2: Übergang sichern. Ist der Kessel irreparabel, überbrückt eine Mietheizung die Wochen bis zur Entscheidung. Ohne 65-Prozent-Pflicht drängt dich kein Gesetz zu einer schnellen Festlegung, für den Havariefall sieht das GModG zudem eine Übergangsfrist von zwölf Monaten vor.

Schritt 3: Wärmeplan der Kommune abfragen. Kommt in absehbarer Zeit ein Wärmenetz in deine Straße, kann eine günstige Übergangslösung sinnvoller sein als eine neue Heizung für 20 Jahre.

Schritt 4: Gesamtkosten über 20 Jahre vergleichen. Lass dir für mindestens zwei Heizungstypen Angebote erstellen und rechne Anschaffung, Förderung, CO2-Preis, Biotreppe und Wartung zusammen. Eine unabhängige Energieberatung, etwa bei der Verbraucherzentrale, hilft beim Vergleich. Handwerksbetriebe und Energieberater aus der Region findest du auch auf greenya.de, der Plattform für nachhaltiges Leben seit 1997.

Schritt 5: Förderung vor dem Vertrag beantragen. Schließe den Liefervertrag nur mit aufschiebender Bedingung, also wirksam erst nach der Förderzusage. Den Antrag stellst du im KfW-Kundenportal, bevor die Arbeiten beginnen. Ein Vertrag ohne diese Klausel gilt als Vorhabenbeginn und kann die gesamte Förderung kosten.

Der Fahrplan passt für Gas, Pellets und Wärmepumpe gleichermaßen. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst Zeit gewinnen, dann vergleichen, dann unterschreiben.

Häufige Fragen zum Heizungsgesetz 2026

Diese Fragen stellen Eigentümer und Mieter seit dem Inkrafttreten des GModG am häufigsten.

Muss ich meine alte Heizung jetzt austauschen?

Nein. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz weiterlaufen und repariert werden. Nach Angaben des BBSR sind die Betriebsverbote des alten GEG entfallen, darunter die Austauschpflicht für Kessel nach 30 Jahren. Die Biotreppe betrifft nur Heizungen, die nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaut werden. Emissionsgrenzwerte, die der Schornsteinfeger prüft, gelten aber weiterhin.

Wann tritt das neue Heizungsgesetz in Kraft?

Die Regeln zum Heizungstausch gelten seit dem 29. Juli 2026. Das Gesetz wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226). Weitere Teile folgen gestaffelt: Ab 1. Januar 2027 treten Vorgaben aus der EU-Gebäuderichtlinie wie die erste Stufe der Solarpflicht für neue öffentliche Gebäude und Nichtwohngebäude in Kraft. Der Nullemissionsstandard gilt ab 2028 für neue Behördengebäude und ab 2030 für alle Neubauten.

Gilt die Biotreppe auch für bestehende Heizungen?

Nein, die Biotreppe gilt nur für Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden. Indirekt können aber auch Besitzer alter Heizungen betroffen sein. Der Verbraucherzentrale Bundesverband warnt, dass die Kosten der geplanten Grüngasquote für Versorger auf alle Gaskunden umgelegt werden könnten. Wie hoch dieser Effekt ausfällt, hängt vom Gesetz ab, das bis Dezember 2026 vorliegen soll.

Kann das Heizungsgesetz noch gekippt werden?

Kurzfristig nicht: Das GModG gilt uneingeschränkt. Einen Antrag der Linken-Fraktion gegen das Gesetzgebungsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht am 9. Juli 2026 verworfen (2 BvE 3/26). Das Gericht prüfte dabei nicht den Inhalt des Gesetzes; Sachverständige hatten in der Bundestagsanhörung verfassungsrechtliche Fragen mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität 2045 aufgeworfen. Das Gesetz selbst sieht 2030 eine Evaluation vor, ob es zu den Klimaschutzzielen beiträgt. Bis dahin bleiben Nachschärfungen möglich, etwa über die Grüngasquote oder den europäischen Emissionshandel ab 2028.

Welche Heizung wird 2026 am stärksten gefördert?

Die Heizungsförderung 2026 fließt nur in Heizungen ohne fossile Brennstoffe, etwa Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Wärmenetzanschlüsse; reine Gas- und Ölkessel erhalten nichts. Laut KfW sind je nach Einkommen bis zu 80 Prozent Zuschuss möglich, bei höchstens 28.000 Euro förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit. Das entspricht maximal 22.400 Euro. Ab Februar 2027 sinken Klimageschwindigkeitsbonus und Kostengrenze halbjährlich (Stand: September 2026).

Pelletheizung und Fernwärme nach dem GModG

Pelletheizungen und Fernwärme erfüllen die Anforderungen des Paragrafen 42 GModG ohne Biotreppe. Für Pelletheizungen verlangt das Gesetz einen Biomassekessel, Brennstoff mit dokumentierter Herkunft und die Einhaltung der Feinstaub-Grenzwerte der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Beim Fernwärmeanschluss genügt eine Hausübergabestation. Wie viel erneuerbare Wärme im Netz steckt, regelt das Wärmeplanungsgesetz: bis 2030 mindestens 30 Prozent im Bestandsnetz.

Fazit: Wahlfreiheit mit Preisschild

12.000 von 20.000 Kilowattstunden: So viel Wärme muss ein typisches Einfamilienhaus mit neuer Gasheizung ab 2040 aus biogenen Brennstoffen beziehen. Das neue Heizungsgesetz hat die Wahlfreiheit zurückgebracht, die Kosten dieser Freiheit aber in die Zukunft verschoben. Gasheizung und Ölheizung sind wieder erlaubt; CO2-Preis, Biotreppe und Netzentgelte machen sie zur Wette auf künftige Brennstoffpreise. Wärmepumpe, Pellets und Fernwärme kommen ohne Brennstoffquote aus und werden gefördert. Unsere Einschätzung: Wer heute eine Heizung für 20 Jahre kauft, sollte die Gesamtkosten vergleichen und den kommunalen Wärmeplan kennen, bevor er unterschreibt. Mieter profitieren ab 2028 von der hälftigen Kostenteilung und sollten ihre Abrechnung genau prüfen.

Quellen und weiterführende Informationen