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Laut dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) entfallen in Deutschland etwa 18 Prozent der gesamten CO2-Emissionen auf das Heizen und Kühlen von Gebäuden sowie die Versorgung mit Warmwasser. Dies entspricht jährlich mehr als 150 Millionen Tonnen CO2.
„Um die Klimaziele zu erreichen, bedarf es hier noch gewaltiger Einsparungen. Das wollen und müssen wir angehen. Die Wärmewende ist eine der zentralen Aufgaben der kommenden Jahre“, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, bereits im Jahr 2021.
Besonders hoch ist der CO2-Ausstoß in g/kWh beim Heizen mit Heizöl (300) und Erdgas (250). Alternativen wie Biogas (150), Pellets (30) und eine Wärmepumpe mit Solarstrom (0) sind deutlich klimafreundlicher.
Verbot von Ölheizungen in Deutschland
Um die CO2-Emissionen zu reduzieren, hat die deutsche Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz (GEG) überarbeitet. Die wohl größte Neuerung ist das Verbot neuer Ölheizungen ab 2024. Ziel des angestrebten Verbots ist es, die Verbraucher zur Umstellung auf alternative Heizsysteme zu bewegen und somit den CO2-Ausstoß zu senken, um die Klimaziele der Regierung zu erreichen.
Die Debatte um das Verbot neuer Öl- und Gasheizungen ist nicht neu. Ursprünglich war eine Umsetzung ab 2026 vorgesehen. Die vorzeitige Ansetzung des Beginns auf 2024 stößt jedoch auf Widerstand sowohl innerhalb der Regierungskoalition als auch seitens der Industrie und Verbraucher.
Wichtige Fakten und Fragen zum Verbot der Ölheizung
Welche Heiztechnologien sind ab 2024 verboten?
Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sieht große Änderungen vor. Anstelle eines vollständigen Verbots von Öl- und Gasheizungen soll eine Verpflichtung zur Nutzung von Hybridheizungen eingeführt werden. Ab dem 1. Januar 2024 muss jede neu installierte Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Das bedeutet, dass bestehende Öl- und Gasheizungen weiterhin installiert werden dürfen. Sie müssen jedoch in Kombination mit erneuerbaren Energien als sogenannte Hybridheizungen betrieben werden.
Ab wann sind Ölheizungen in Deutschland verboten?
In Deutschland existiert keine allgemeines Verbot von Ölheizungen. Der Betrieb bestehender Anlagen ist nach wie vor zulässig. Allerdings wird ab 2024 die Installation neuer Ölkessel untersagt sein. Bis Ende 2023 bleibt es erlaubt, Ölheizungen einzubauen und in Betrieb zu nehmen. Das Verbot erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet, doch es sind einige Ausnahmen vorgesehen. In Gebäuden, für die keine alternativen Wärmeerzeugungsmöglichkeiten zu Öl bestehen, etwa in Gebieten ohne flächendeckende Gasversorgung, können Ölheizungen auch über das Jahr 2024 hinaus installiert werden. Für solche Fälle enthält das Klimaschutzpaket spezifische Ausnahmeregelungen.
Wie lange dürfen Häuser noch mit Öl beheizt werden?
Ölheizungen sind keineswegs kurzfristig verboten. Bis Ende 2023 können neue Ölheizungen weiterhin in Wohnungen installiert und in Betrieb genommen werden. Selbstverständlich dürfen diese Heizungen noch für einen längeren Zeitraum betrieben werden. Gemäß der aktuellen Gesetzeslage ist der Betrieb aller fachgerecht installierten Ölheizungen ohne zeitliche Einschränkung gestattet. Dies impliziert, dass für Eigentümer solcher Heizungen keine Verpflichtung besteht, sie gegen eine andere Heizlösung auszutauschen oder auf alternative Heizmethoden umzusteigen.
Welche Heizungen sind ab 2024 erlaubt?
Ab dem Jahr 2024 sind lediglich sogenannte Hybrid-Heizungen zugelassen und erlaubt. Falls Sie Ihre alte Ölheizung kurzfristig gegen eine neue Ölheizung austauschen möchten, ist dies bis Ende 2023 ohne Schwierigkeiten möglich. Gemäß den aktuellen Regelungen dürfen sämtliche fachmännisch installierte Ölheizungen ohne zeitliche Begrenzung weiterbetrieben werden. Zum jetzigen Zeitpunkt existieren keine gesetzlichen Vorgaben, die eine Abschaltung oder Umrüstung dieser Heizungssysteme erforderlich machen. Dennoch ist es ratsam, sich über zukünftige Entwicklungen und umweltfreundliche Alternativen zu informieren, um langfristig den Umstieg auf erneuerbare Energien zu unterstützen.
Dürfen Ölheizungen weiterverwendet werden?
Die Nutzung bestehender Ölheizungen, sofern sie jünger als 30 Jahre sind, ist auch über das Jahr 2024 hinaus gestattet. Besitzen Sie eine Öl-Hybridheizung – also eine Ölheizung, die in Kombination mit erneuerbaren Energien betrieben wird – dürfen Sie diese ebenso weiterhin nutzen. Diese Regelung bietet Flexibilität für Hausbesitzer, die bereits in eine solche Heizung investiert haben und trägt gleichzeitig zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei, indem erneuerbare Energien in das Heizsystem integriert werden.
Drohen Strafen, wenn eine Ölheizung nicht getauscht wird?
Ein unterlassener Heizungsaustausch kann erhebliche Strafen verursachen! Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht für Immobilieneigentümer, die die Austauschpflichten für Heizungen missachten, Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor. Diese Strafzahlungen gelten ebenfalls im Zusammenhang mit den ab 2024 geltenden Beschränkungen für Ölheizungen.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Bestimmte Gebäude sind von der Pflicht zur Umstellung auf alternative Heizsysteme befreit. Dies betrifft insbesondere Bauten, bei denen der Einsatz von alternativen Wärmequellen wie Gas oder Fernwärme nicht möglich ist oder ein Wechsel unwirtschaftlich erscheint. Hybridlösungen, die konventionelle und erneuerbare Wärmequellen vereinen, sollen sowohl im Neubau als auch im Bestand auch über das Jahr 2023 hinaus zulässig bleiben.