Verpackungsmaterial

Umweltbewusstsein steigern und weniger bezahlen

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Photo by Claudio Schwarz | @purzlbaum on Unsplash

Ob Mode, Elektronik, Haushaltswaren oder sonstige Konsumgüter: Heutzutage kann man sich dank zahlreicher Online-Shops so ziemlich alles bequem nach Hause liefern lassen. So viel Komfort das für den Einzelnen auch bringt, so kritisch ist diese Entwicklung für die Umwelt.

Denn Experten blicken nicht umsonst schon seit längerem skeptisch auf die Umweltbilanz des Online-Handels. Gerade Einwegverpackungen und die zahlreichen Retouren sind alles andere als umweltfreundlich. Um den Schritt in Richtung eines grüneren Versandhandels zu ermöglichen, wurde vom Bundestag 2017 ein neues Verpackungsgesetz verabschiedet. Dieses trat zum 1. Januar 2019 in Kraft und hat die bis dahin bestehende Verpackungsverordnung von 1991 abgelöst. 

Grund genug, einmal darauf zu schauen, welche Änderung das neue Gesetz mit sich gebracht hat – und  ob der Umwelt damit tatsächlich geholfen ist.

Was hat es mit dem Verpackungsgesetz auf sich?

Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und hochwertige Verwertung von Verpackungen” (kurz: Verpackungsgesetz oder “VerpackG soll in erster Linie die Recyclingquoten für Verpackungsabfälle erhöhen. Dadurch sollen die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt entscheidend verringert werden.

Betroffen sind alle Händler und Produzenten, die gewerblich tätig sind und Verpackungen befüllen, die letztendlich beim Endverbraucher landen – ganz gleich, ob Kleinstunternehmer, Startup oder E-Commerce-Riese.

Das Verpackungsgesetz schreibt für diese Händler die Teilnahme an einem dualen System vor, um darüber die Rücknahme des von ihnen in Umlauf gebrachten Verpackungsmaterials zu regeln. Dabei werden die vom Endverbraucher entsorgten Verpackungen gesammelt, anschließend sortiert und letztendlich erneut zu Rohstoffen aufbereitet.

Um sich an den dadurch entstehenden Kosten zu beteiligen, zahlen Händler eine Lizenzgebühr, deren Höhe von dem Volumen des in Umlauf gebrachten Verpackungsmaterials abhängig ist. Zu diesem Zweck müssen sich sowohl Hersteller von Verpackungen als auch all jene, die Verpackungen in Umlauf bringen, zunächst bei der “Zentralen Stelle Verpackungsregister” (kurz: “ZVSR”) registrieren. Doch wie funktioniert das genau?

Wie und wo kann man als Händler sein Verpackungsmaterial lizenzieren?

Um die Lizenzierung von Verpackungen – von Kartons über Kunststoffen bis hin zu Glasflaschen – möglichst einfach zu machen, bieten die aktuell neun in Deutschland existierenden dualen Systeme intuitiv und sehr einfach zu handhabende Online-Shops an. 

Bei der Kalkulation dieser Verpackungsmengen und der anschließenden Lizenzierung können Online-Tools eine große Hilfe darstellen. Mit diesen kann man schnell und einfach anhand verschiedener Standardverpackungen berechnen, welche Menge gemeldet werden muss und wie die entsprechenden Kosten gemäß Verpackungsgesetz ausfallen. 

Um die flächendeckende Lizenzierung aller Verpflichteten überprüfen zu können, wurde zusätzlich wurde gemeinsam mit dem neuen Verpackungsgesetz eine zentrale Stelle für die Registrierung eingerichtet: das zentrale Melderegister “LUCID”, das von der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister bereitgestellt wird.

Hierüber müssen sich sowohl Händler als auch Hersteller, die Waren in Verkaufsverpackungen an den privaten Endverbraucher vertreiben, registrieren. Dabei werden auch die Verpackungsmengen, die beim dualen System lizenziert wurden, mit angegeben.

Welche Kosten entstehen durch das neue Verpackungsgesetz?

Eine der wichtigsten Fragen für alle, die vom Verpackungsgesetz betroffen sind, ist natürlich die nach den damit verbundenen Kosten. Diese sind zunächst überschaubar: so lässt sich die Verpackungslizenzierung bei einem dualen System bereits ab einem jährlichen Beitrag von etwa 30 Euro beantragen. Allerdings handelt es sich dabei um einen Mindestbetrag, der natürlich zusammen mit der tatsächlich umgesetzten Verpackungsmenge steigt.

Wer seiner Lizenzierungspflicht nicht nachkommt oder falsche Angaben macht, muss dazu mit hohen Strafen rechnen: bis zu 200.000 Euro können in diesem Fall fällig werden, bis hin zu einem Verkaufsverbot oder Abmahnungen.

Welche Erfolge gibt es in puncto Umweltschutz bereits zu verzeichnen?

Bei all dem damit verbundenen organisatorischen Aufwand zielt das Verpackungsgesetz vor allem auf eins ab: Höhere Recyclingquoten zum Wohle der Umwelt. Doch konnte dieses Ziel auch erreicht werden? Einer Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung zufolge kann dies bejaht werden: Demnach wurden nicht nur alle ursprünglich gesetzten Ziele erreicht, sondern auch eine Steigerung der Recyclingquote von Kunststoff-Verpackungen aus dem privaten Endverbrauch um ganze 12,3 Prozent – die Umwelt wird es danken, auch wenn es sich dabei erst einmal nur um einen kleinen Schritt in die richtige Richtung handelt.