2024 bringt Erleichterungen für Balkonkraftwerke
Die Regierung hat ein Strategiepapier zum beschleunigten Ausbau der Photovoltaik entwickelt. Davon profitieren auch Stecker-Solaranlagen.
Um dem Klimawandel entgegenzutreten, wird Deutschland bis 2030 seinen Bruttostromverbrauch zu 80 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern generieren. Um dieses Ziel zu erreichen, treibt die Regierung die flächendeckende Verbreitung von Photovoltaik (PV) rasant voran.
Damit dieser Prozess reibungslos abläuft, entwickelte das Wirtschafts- und Klimaministerium im letzten Jahr ein umfassendes Solar-Strategiepapier, dessen Erkenntnisse in Kürze in ein Gesetz (Solarpaket 1) gegossen werden. In starkem Maße profitieren Besitzer von Balkonkraftwerken von den anstehenden Neuerungen. Mit diesen sogenannten Stecker-Solaranlagen können endlich auch die Millionen Mieter in Deutschland nachhaltig Strom produzieren.
Wie funktioniert ein Balkonkraftwerk?
Ein 800 Watt Balkonkraftwerk inkl. Wechselrichter wird mit allen Komponenten, die es für eine nachhaltige Energiegewinnung bedarf, an den Endverbraucher ausgeliefert. Neben den Modulen und dem Inverter handelt es sich dabei um ein Halterungssystem sowie die benötigten Kabel und Stecker. Zudem liegt eine ausführliche Beschreibung bei, wie die Anlage auch ohne Fachbetrieb anzubringen und in Betrieb zu nehmen ist. Ein Balkonkraftwerk funktioniert genauso wie eine herkömmliche PV-Anlage, die auf dem Dach angebracht ist.
Die Module produzieren Gleichstrom, der vom Wechselrichter in haushaltsüblichen Wechselstrom umgewandelt wird. Die Komponenten werden gemäß den Herstellerangaben zusammengesteckt und an der Halterung befestigt. Sobald dies geschehen ist, wird das Balkonkraftwerk an der nächstgelegenen Steckdose mit dem Hausnetz verbunden und generiert nachhaltigen Strom. Der Zähler läuft langsamer und die monatliche Stromrechnung reduziert sich spürbar. Der Wechselrichter reguliert dabei die Einspeisung, sodass eine Netzüberlastung ausgeschlossen ist.
Für wen lohnt sich eine Mini-PV-Anlage?
Mit einem Balkonkraftwerk lassen sich bis zu 40 Prozent des Energiebedarfs eines Haushalts decken. Die Anlagen kosten je nach Dimensionierung zwischen 400 und 1.200 Euro, die Investition amortisiert sich in der Regel nach rund drei Jahren. Danach wird der Strom über Jahrzehnte kostenlos produziert.
Worauf kommt es bei der Standortwahl an?
Eine Stecker-Solaranlage ist für die Anbringung am Balkongeländer gedacht. Darüber hinaus eignet sie sich für die Befestigung an sonnigen Stellen an der Fassade, am Gartenzaun, auf der Veranda oder über dem Carport. Bei der Wahl des Standorts sind in unseren Breiten folgende Aspekte zu berücksichtigen, wobei Wechselrichter, Kabel, Steckdose und Speichersystem vor Nässe und direkter Sonneneinstrahlung zu schützen sind:
Ausrichtung nach Süden
Neigungswinkel von 35° nach hinten
Verschattungen beeinträchtigen die Produktion spürbar
Welche Lockerungen sind bei der Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken vorgesehen?
Anfang des letzten Jahres schon wurde die Mehrwertsteuer für PV-Anlagen ausgesetzt. Die Solar-Strategie des Bundes enthält für Balkonkraftwerke weitere Lockerungen, die teilweise schon umgesetzt wurden:
Erhöhte Nennleistung
Die Nennleistung wird von 600 auf 800 Watt heraufgesetzt und entspricht damit den Vorgaben der Europäischen Union (EU). Auch die erlaubte Modulleistung wird erhöht, und zwar auf 2.000 Watt.
Dies ist sinnvoll, damit auch bei schlechtem Wetter ausreichend Strom produziert wird. Der Wechselrichter drosselt die Einspeisung bei der erlaubten Nennleistung, um eine Netzüberlastung zu vermeiden. Überschüssige Energie wird automatisch ins öffentliche Netz geleitet oder kann in einer Solarbatterie gespeichert werden.
Vereinfachte Anmeldung
Zukünftig entfällt die Meldung beim örtlichen Netzbetreiber. Die Anlage muss nur noch bei der Bundesnetzagentur registriert werden. Die Behörde hat ihr Anmeldeverfahren vereinfacht. Eine Online-Registrierung nimmt nur einige Minuten am PC in Anspruch.
Schuko-Steckdose erlaubt
Bis vor Kurzem bestand der VDE (Verband für Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e. V.) auf der Installation einer kostenintensiven Wieland-Steckdose. Inzwischen ist für die Verbindung mit dem Hausnetz ein einfacher Schuko-Stecker ausreichend.
Einstufung als separate Anlage
Ein Balkonkraftwerk, mit dem der Ertrag einer schon installierten Dachanlage erhöht werden soll, wurde bisher als Erweiterung gewertet. Dieser Umstand zieht hohe bürokratische Hürden nach sich. Künftig zählt eine Mini-PV-Anlage als eigenständige Energiequelle.
Stärkung der Mieterrechte
Vermieter und Eigentümergemeinschaften können die Installation eines Balkonkraftwerks nicht mehr untersagen.
Befestigung in größerer Höhe möglich
Die Installation eines Balkonkraftwerks mit verglasten Modulen wird nicht mehr auf eine Höhe von vier Metern beschränkt. Auch die Begrenzung der Modul-Fläche auf zwei Quadratmeter wird aufgehoben.
Pflicht zum Zähleraustausch entfällt
Die Behörden bestehen beim Betrieb eines Balkonkraftwerks auf einem Zähler mit Rücklaufsperre. Alte Ferraris-Zähler sind vor der Inbetriebnahme durch den regionalen Netzbetreiber auszutauschen. Um monatelange Verzögerungen zu vermeiden, wird diese Regelung bis auf Weiteres außer Kraft gesetzt.